27.11.06 Bundesweiter Aktionstag "Patient in Not"
Unter dem Motto "Patient in Not - diese Reform schadet allen" haben die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Marburger Bund zu einem bundesweiten Aktionstag am 4. Dezember aufgerufen. Dieser Aufruf wird zwischenzeitlich von vielen Verbänden unterstützt. Ziel soll sein, die Bevölkerung und Patienten über die zu erwartenden Folgen der Gesundheitsreform, das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zu informieren.

Auf der Internetseite http://www.patient-in-not.de können Sie sich über den Aktionstag informieren. Hier finden Sie auch weitere Informationsmaterialien, wie Plakate und Flyer zum Download.

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg unterstützt diesen Aktionstag mit der Bitte an alle Kolleginnen und Kollegen, ihre Patienten über das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) zu informieren.

In dem gewählten Begriff "Wettbewerbsstärkungsgesetz" für diese neue Stufe der Gesundheitsreform kommt zum Ausdruck, dass marktwirtschaftlicher Wettbewerb im Gesundheitssystem verstärkt werden soll. Dies soll vor allem dadurch geschehen, dass die Krankenkassen mit einzelnen Leistungserbringern außerhalb des Kollektivsystems der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) selektive Verträge abschließen. Bei Verträgen mit den Hausärzten ist die KV ausgeschlossen, was mittelfristig zu einer Schwächung der KVen führt. Die Erfahrung zeigt, dass die KVen als Körperschaft öffentlichen Rechts zu erhalten sind, nur dann kann im Zweifelsfall, wie beispielsweise bei der Vergütung für Psychotherapie, eine sozialgerichtliche Klärung herbeigeführt werden.

Psychotherapie eignet sich nicht für Wettbewerb, unsere Patienten, psychisch kranke Menschen sind nicht unsere Kunden, Psychotherapie ist nicht einfach Ware oder Dienstleistung.

Da sich Krankenkassen bei Psychotherapie keine großen Wettbewerbsvorteile versprechen können, wenn sie spezielle Verträge für psychisch Kranke Menschen abschließen, könnte die Psychotherapie der letzte Bereich im Kollektivvertragssystem bleiben.

Die Bundespsychotherapeutenkammer, ebenfalls am Aktionsbündnis beteiligt, fordert zu einer Reform mit mehr Augenmaß auf.

In dem geplanten Wettbewerbsstärkungsgesetz sollen möglichst viele Leistungen pauschaliert abgerechnet werden. Dann wäre nicht mehr sicher gestellt, dass Psychotherapie nach einzelnen Stunden abgerechnet wird. Ebenso wenig wäre gesichert, dass die Vergütung in angemessener Höhe zu erfolgen hat. Die Spezifika der Psychotherapie begründen, dass sowohl die Einzelleistungsvergütung als auch das mit anderen Arztgruppen vergleichbare Einkommen auch künftig über gesetzliche Regelung sichergestellt sein muss. Die Orientierung an ökonomischen Zwängen und Forderung nach kurzfristigen wirtschaftlichen Einsparungen ist in der Psychotherapie nicht möglich, vor allem schwer psychisch erkrankte Menschen bedürfen einer intensiven, oft langwierigen Behandlung, um langfristig stabile Veränderungen und Beschwerdefreiheit erreichen zu können. Dies ist durch die geplante Reform nicht mehr sicher gestellt, da die neuen, durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz geförderten Versorgungsformen kostengünstiger sein sollen.
 
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