20.1.07 Kinder haben Recht auf seelische Unversehrtheit
(RN) Die Landepsychotherapeutenkammer unterstützt uneingeschränkt die Resolution der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte in Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V (BAG) und des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V (BKJPP). Die in der Resolution zum Ausdruck gebrachte Verantwortung von Berufen, die mit Kinder und Jugendlichen arbeiten, wird insbesondere auch von den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geteilt. Diese Haltung wurde u.a. auch vergangenen Sommer im Positionspapier der Bundespsychotherapeutenkammer "Kindesmisshandlung und -vernachlässigung. Bessere Früherkennung, Beratung und Behandlung" festgehalten.

Angesichts spektakulärer Fälle von Kindesmisshandlungen in jüngster Zeit haben die Mitgliederversammlungen der BAG(Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V.) und des BKJPP (Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V.) im November in Berlin und Leipzig auf ihren Mitgliederversammlungen eine Resolution verabschiedet, die die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Kliniken, Ambulanzen und Praxen für die Prävention und Behandlung psychosozialer Erkrankungen deutlich machen soll. Gleichzeitig soll dies aber auch ein Appell an die Entscheidungsträger in Politik und Gesundheitssystem sein, die Voraussetzungen zu sichern und zu schaffen, damit die Kinder- und Jugendpsychiater(innen) Deutschlands diesem Ziel auch in Zukunft gerecht werden können. Als wichtige Forderungen dieser Resolution werden genannt: Hintergrund
Kinder- und Jugendpsychiater und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Entfaltung bei jungen Menschen, die von seelischer Krankheit betroffen und von seelischer Behinderung bedroht sind. Seelische Krankheit greift tiefgehend in das Leben des jungen Menschen und seiner Familie ein. Sie wirkt sich nicht nur in Form von subjektivem und das Umfeld des Kindes einbeziehendem Leiden aus, sondern sie bedroht auch den erfolgreichen Erziehungs- und Entwicklungsprozess. Kinder- und jugendpsychiatrische/-psychotherapeutische Behandlung zielt daher über die Behandlung von Krankheitssymptomen hinaus darauf ab, dem jungen Menschen Entwicklung wieder zu ermöglichen.

Nach internationalen Studien ist von einer Erkrankungshäufigkeit psychischer Erkrankungen von bis zu 20 Prozent aller Kinder und Jugendlichen auszugehen, wobei bei etwa 6 Prozent dringende Behandlungsnotwendigkeit besteht. Die Zuweisung zu Fachärzten/Fachärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgt oft durch Haus- und Kinderärzte, an die sich Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen oder auch die jungen Menschen selbst wenden.

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