22.1.07 Kassenantrag Gruppenpsychotherapie
Eine Gruppe - ein Gutachter
(BAG/LPK) Wie Heribert Knott, Vorsitzender des Berufsverbandes der approbierten Gruppenpsychotherapeuten BAG, ausführt, wird nach einer jüngst getroffenen Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen getroffenen Vereinbarung die Antragstellung für Gruppenpsychotherapie erleichtert. Sein Rundschreiben im Wortlaut:

"An alle niedergelassenen Psychotherapeuten, die Gruppenpsychotherapie abrechnen: Wir sind einem wichtigen berufspolitischen Ziel ein Stück näher gekommen: ab sofort wird das Gutachterverfahren für Gruppenpatienten vereinfacht und besser auf die Gruppensituation angepasst. Laut einer neuen Absprache zwischen der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Qualitätsverbesserung des Gutachterverfahrens in der Gruppenpsychotherapie können alle Patienten einer Gruppe von demselben Gutachter begutachtet werden! Wenn ein einziger Gutachter für alle Patienten einer Gruppe zuständig ist, kann er viel besser die Indikation und Behandlungsmöglichkeiten beurteilen.

In der Praxis können wir das durchführen, indem der Psychotherapeut bei jedem Erstantrag eines Patienten auf Gruppenpsychotherapie der jeweiligen Krankenkasse mitteilt, wer der für diese Gruppe zuständige Gutachter ist, damit dieser Gutachter auch zuverlässig die Beauftragung durch die Krankenkasse bekommt.

In der Anlage [Download s.u.] finden Sie zu diesem Zweck ein Beiblatt, welches alle Gruppenpsychotherapeuten ab sofort ihren Berichten beilegen können, damit das Verfahren praktikabel und übersichtlich ist.

Für alle derzeit bereits laufenden Gruppen scheint folgende Übergangsregelung am einfachsten: Sie wählen unter den vorhandenen Gutachtern jeder Gruppe einen Gutachter aus, der ab sofort die Berichte für alle neuen Patienten dieser Gruppe bekommt. Dies teilen Sie der Krankenkasse auf dem beigefügten Formular mit. Für neue Gruppen verwenden Sie selbstverständlich das gleiche Formular. Ich hoffe, Sie kommen organisatorisch gut mit der neuen Regelung zurecht; bezüglich der Berichte ergibt sich ja für den Psychotherapeuten eine Vereinfachung dadurch, dass der Gutachter auch die anderen Gruppenpatienten kennt und man Querverweise machen kann. In gut einem Jahr wollen wir mit den Gutachtern einen Erfahrungsaustausch über die Auswirkungen der neuen Regelung organisieren.

Fragen zum Verfahren beantwortet der BAG auf seiner Homepage www.bag.info.ms

Mit freundlichem Gruß

gez. Dr. Heribert Knott
Vorsitzender des BAG
'Berufsverband der approbierten Gruppenpsychotherapeuten e.V.'



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