1.3.07 Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
LPK begrüßt Absicht des WBP, Stellenwert naturalistischer Studien zu erhöhen
(RN) Anfang Dezember 2006 hatte der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie WBP den Entwurf zu den neuen Verfahrensregeln veröffentlicht. Diese definieren das Procedere der Beurteilung der wissenschaftlichen Anerkennung von Methoden und Verfahren in der Psychotherapie durch den WBP. Erstmals werden darin so genannte Naturalistische Studien gegenüber experimentellen höher bewertet. Die LPK unterstützt diese Auffassung, wenngleich sie nicht weit genug geht. In einer Stellungnahme zum WBP-Entwurf, die vom Beirat bis zum 28.02.2007 von Ärzte- und Psychotherapeutenkammern sowie Fachverbänden erbeten war, hat die LPK Baden-Württemberg Position bezogen. Hier die Zusammenfassung:

"Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg begrüßt den Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP), den Prozess der wissenschaftlichen Anerkennung psychotherapeutischer Verfahren und Methoden durch Verfahrensregeln festzulegen und transparent zu machen. Der im Entwurf vom 8.12.2006, Version 2.0 enthaltene Versuch, die externe Validität von Studien gegenüber der internen Validität stärker zu gewichten, wird ausdrücklich unterstützt. Die darin indirekt zum Ausdruck gebrachte Abweichung von der in §18, Abs. 3 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, 2005) festgelegten Evidenzstufen, in denen Randomized Controlled Trials (RCT-Studien) als beste Bewertungsgrundlage für die Zulassung von Verfahren und Methoden definiert werden, findet volle Zustimmung.

Aus Sicht der LPK Baden-Württemberg geht der Vorschlag des WBP allerdings nicht weit genug. In der hier vorgelegten Version der Verfahrensregeln besitzen RCT-Studien nach wie vor eine höhere Gewichtung hinsichtlich Wissenschaftlichkeit als naturalistische Studien. Sie sind aus Sicht des WBP unverzichtbare Voraussetzung. Diese Haltung wird von der LPK Baden-Württemberg grundsätzlich in Frage gestellt. Vielmehr ist eine absolute Gleichstellung naturalistischer Studien mit RCT-Studien zu fordern und parallel Evidenzstufen für naturalistische Studien zu entwickeln bzw. zu definieren. Der experimentelle Nachweis der Wirksamkeit wird nicht als unverzichtbares Kriterium gesehen. Die vom G-BA in der Verfahrensordnung zugrundegelegten "levels of evidence" werden als zu einseitig für eine Bewertung der Übertragbarkeit eines Verfahrens oder einer Methode auf die klinische Versorgung abgelehnt."

 
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