18.05.07 10. Deutscher Psychotherapeutentag (Ausf. Bericht)
Startschuss für die 2. Legislaturperiode
(BPtK) Der 10. Deutsche Psychotherapeutentag wählte am 12. Mai 2007 in Berlin den neuen Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer. Er stattete ihn für die Arbeit der zweiten Wahlperiode durch eine Erhöhung der Beiträge zur BPtK mit ausreichenden finanziellen Ressourcen aus.

Bericht des Vorstandes:
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VändG) und Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

Präsident der BPtK Prof. Richter Im Bericht des Vorstandes ging der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Prof. Rainer Richter, auf die Themenschwerpunkte der Vorstandsarbeit von November 2006 bis April 2007 ein. Er erinnerte daran, dass beim VändG und beim GKV-WSG durch die gemeinsame und abgestimmte politische Arbeit der Kammern sowie der Berufs- und Fachverbände für psychisch kranke Menschen, aber auch für Psychotherapeuten viel erreicht wurde. Nun komme es darauf an, bei der Umsetzung der Gesetze die erfolgreiche Arbeit fortzusetzen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passe aktuell die Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte an. Erst nach Intervention der BPtK suche er nun bei den Regelungen zum qualitativen Sonderbedarf einen Ausweg aus der Unterversorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher. Die Definition von Art, Umfang und Honorierung psychotherapeutischer Leistungen im neuen PKV-Basistarif sei von zentraler Bedeutung, um für psychisch kranke Menschen einen Versicherungsschutz im PKV-Bereich zu realisieren. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seien die fachlich adäquaten Vorgaben des Gesetzgebers für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen erst in trockenen Tüchern, wenn die gemeinsame Selbstverwaltung die entsprechenden Regelungen auch im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt habe. Ein besonderes Augenmerk werde der neue Vorstand auf die mit dem GKV-WSG initiierte Einführung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches und die Neuorganisation des G-BA haben müssen.

Anerkennungsverfahren Gesprächspsychotherapie

Von besonderer Bedeutung für die Profession sei, so Rainer Richter, die Beanstandung des Beschlusses zur Gesprächspsychotherapie durch das Bundesgesundheitsministerium. Die BPtK erhalte die Möglichkeit, den HTA-Bericht zur Gesprächspsychotherapie nachzuvollziehen und eine angemessene moderne Definition der Gesprächspsychotherapie vorzuschlagen. Sie werde dies mit Unterstützung eines Expertengremiums in einem transparenten Verfahren tun. Im Anschluss an den wissenschaftlichen Diskurs in der Expertenkommission werde der Vorstand der BPtK, unterstützt durch die Landeskammern, zu seinen eigenen Schlussfolgerungen kommen müssen. Dieses ressourcenintensive Vorgehen werde sich für alle Psychotherapeuten auszahlen. Prof. Richter erinnerte daran, dass auch die Richtlinienverfahren einer Nutzenbewertung durch den G-BA zugeführt werden sollen. Die Profession stärke mit diesem Vorgehen, eine den psychotherapeutischen Behandlungsmethoden angemessene Bewertungsmethode zu definieren, ihren Einfluss auf die Zukunft der Psychotherapie, die - was den sozialrechtlichen Teil angehe - nun einmal vom G-BA mitbestimmt werde. Auch die fachlich angemessene Operationalisierung des Konzepts der Versorgungsrelevanz liege im Interesse der Psychotherapeuten, vor allem aber im Interesse psychisch kranker Menschen. Der ganzheitliche Ansatz der Psychotherapie müsse erhalten bleiben - eine indikationsbezogene Zulassung müsse verhindert werden.

Anerkennungsverfahren neuropsychologische Therapie

10. Bundespsychotherapuetentag Auch das Anerkennungsverfahren zur neuropsychologischen Therapie werde hoffentlich vom Standing der BPtK profitieren. Zurzeit prüfe eine Themengruppe, die aus Mitgliedern der Unterausschüsse Psychotherapie und Heilmittel gebildet ist, den Nutzen der neuropsychologischen Therapie. Der Nutzenbericht werde im Unterausschuss Heilmittel beraten. Der Unterausschuss werde zunächst entscheiden, ob die neuropsychologische Therapie aufgrund eines nachgewiesenen Nutzens zuzulassen sei. Hierauf aufbauend werde dann der Unterausschuss Heilmittel darüber befinden, ob die neuropsychologische Therapie als Heilmittel zugelassen werde. Erst für den Fall, dass er das ablehne, werde das Thema "Verortung der Leistungserbringung" durch den Unterausschuss Psychotherapie behandelt. Mit anderen Worten: Die neuropsychologische Therapie könnte zum ärztlich verordneten Heilmittel degradiert werden. Dies sei geradezu absurd, betonte der Präsident der BPtK. Für die BPtK stehe außer Zweifel, dass die neuropsychologische Therapie eine psychotherapeutische Methode sei. Die Ausübung der neuropsychologische Therapie erfordere schließlich zusätzlich zur Approbation als Psychotherapeut eine zweijährige Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie. Eine Zulassung als Heilmittel sei vor diesem Hintergrund unsachgemäß und rechtlich unhaltbar.

Diskussion

Die anschließende Aussprache befasste sich vor allem mit dem Anerkennungsverfahren der Gesprächspsychotherapie (GT). Delegierte sahen im Nachvollzug der Studienbewertung des G-BA das Risiko, dass auch die BPtK zu der Schlussfolgerung kommen könne, die Gesprächspsychotherapie könne nur für ein sehr eingeschränktes Indikationsspektrum ihre Wirksamkeit nachweisen. Andere Delegierte vermuteten größere Erfolgschancen für die GT, wenn die BPtK auf einen Nachvollzug der Studienbewertung verzichte und auf eine Entscheidung der Gerichte in dieser Sache setze.

Dem hielt der Vorstand der BPtK entgegen, dass er seine juristische Argumentation unverändert aufrechterhalte. Eine Wiederholung bekannter und bereits vorgetragener Argumente sei jedoch nicht hilfreich. Die BPtK habe durch das BMG die Möglichkeit erhalten, ihre fachwissenschaftliche Kompetenz in das Verfahren einzubringen. Die Chance, eigene, der Psychotherapie angemessene Bewertungsstandards zu definieren und zu kommunizieren, könne und dürfe die Profession nicht ungenutzt verstreichen lassen. Es gehe schließlich um die Versorgung psychisch kranker Menschen, deren besonderen Bedürfnissen bei Krankenbehandlung Rechung zu tragen ist. Insgesamt signalisierte der 10. DPT mit großer Mehrheit, dass er den Kurs des Vorstandes in dieser Frage voll und ganz unterstützt.

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WBP)
WBP und G-BA wollen künftig bei Literaturrecherchen zum Zweck der Beurteilung der wissenschaftlichen Anerkennung von Methoden und Verfahren der Psychotherapie kooperieren. Zu diesem Zweck ist geplant, dass die Trägerorganisationen des WBP, Bundesärztekammer und BPtK, eine Rahmenvereinbarung abschließen. WBP und G-BA sind sich dabei darüber im Klaren, dass ihre jeweiligen Verfahren zur Beurteilung von Methoden und Verfahren der Psychotherapie unterschiedlichen Zwecken dienen und dadurch teilweise unterschiedlichen Bewertungsparametern entsprechen müssen. Einzelne Delegierte sahen diese Kooperation dennoch mit Sorge. Sie befürchteten, dass die Trennung zwischen berufs- und sozialrechtlichen Zulassungsverfahren verwischt werde. Der Vorstand betonte, dass er an dieser Trennung festhalte. Die BPtK werde sich wie in der Vergangenheit für eine unbeeinflusste, ergebnisoffene Arbeitsweise des WBP einsetzen - und dies gelte für alle beteiligten Organisationen.

BPtK-Tätigkeitsbericht 2003 - 2007
Vor der Wahl des neuen Vorstandes dankten der Versammlungsleiter, Jürgen Hardt, und der Präsident der gastgebenden Kammer, Michael Krenz, dem scheidenden Vorstand für die in der zurückliegenden Wahlperiode geleistete Arbeit. Der Vorstand legte einen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2003 bis 2007 vor. Der Bericht dokumentiert, dass die BPtK in den ersten vier Jahren ihres Bestehens ihre Hausaufgaben erledigt hat. Die Psychotherapeuten verfügen über eine Musterberufsordnung, eine Musterfortbildungsordnung und eine Musterweiterbildungsordnung. Zentrale Themen, wie z. B. die Unterversorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher, ziehen sich wie ein roter Faden durch die Vorstandsarbeit der letzten vier Jahre. Gesundheitspolitisch hat die BPtK das "Schwimmen im Haifischbecken" gelernt. Sie konnte Erfolge in der politischen Beratung verzeichnen, die sich für alle Psychotherapeuten - im niedergelassenen, aber auch im angestellten Bereich - auszahlen werden. Für die geleistete Arbeit wurde neben dem scheidenden Vorstand der 2005 verstorbene erste Präsident der BPtK, Detlef Kommer, noch einmal gewürdigt. Außerdem bedankten sich die Delegierten bei dem 2005 aus persönlichen Gründen zurückgetretenen Vizepräsidenten, Dr. Lothar Wittmann, für die in der Aufbauphase geleistete Arbeit. Die Vorstandsmitglieder Hans Bauer und Hermann Schürmann verzichteten auf eine erneute Kandidatur.

Wahl des Vorstandes der BPtK
10. Bundespsychotherapuetentag Der 10. Deutsche Psychotherapeutentag wählte mit überwältigender Mehrheit den amtierenden Präsidenten Prof. Dr. Rainer Richter für eine zweite Amtsperiode. Prof. Richter machte deutlich, dass er die erfolgreiche Arbeit der ersten Wahlperiode fortsetzen wolle. Er werde dabei wie in der Vergangenheit auf den Dialog mit den Landeskammern und den Berufs- und Fachverbänden setzen. Aus dem alten Vorstand wurden Monika Konitzer als Vizepräsidentin und Peter Lehndorfer als Beisitzer im Vorstand der BPtK in ihren Ämtern bestätigt. Auch sie traten für Kontinuität in der Arbeit der BPtK ein. Neu als Vizepräsident wurde Dr. Dietrich Munz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, gewählt. Zweite Beisitzerin wurde Andrea Mrazek, die neu gewählte Präsidentin der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer. Alle Vorstandsmitglieder erzielten überzeugende Wahlergebnisse, die das große Vertrauen des 10. DPT in den neuen BPtK-Vorstand dokumentieren.

Aufgabenportfolio der BPtK in der 2. Wahlperiode
Für die Arbeit des neuen Vorstandes sind die verfügbaren Ressourcen von entscheidender Bedeutung. In der Vergangenheit war deutlich geworden, dass sich der BPtK weitaus mehr Aufgaben stellen, als sie mit der personellen Ausstattung der Geschäftsstelle leisten kann.

Mehr als die Hälfte der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist älter als 50 Jahre. Die Diskussion um eine attraktive Ausbildung zum Beruf des Psychotherapeuten, insbesondere eine Finanzierung des Psychiatriejahres und die Weiterentwicklung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen, müssen im Aufgabenportfolio der BPtK mehr Platz finden.

Psychotherapie ist außerdem nicht allein in der Gesundheitspolitik ein Thema. Häufig sind auch Jugend- und Familienpolitik sowie Rechtspolitik berührt. Gesundheitspolitik ist ein europäisches Zukunftsthema und die gesellschaftspolitische Verantwortung der Psychotherapie wird noch viel zu wenig thematisiert. Die BPtK hat sich auf diesen Feldern bereits engagiert, sollte dies künftig aber deutlich mehr tun.

Die Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, zwischen Kuration und Rehabilitation, zwischen GKV-Gesundheitssystem und Gemeindepsychiatrie bzw. Jugendhilfe müssen für die Versorgung psychisch kranker Menschen optimiert werden. Dazu werden sich die gewohnten Versorgungsstrukturen im ambulanten und stationären Bereich verändern. Die Kooperationen zwischen den Professionen, Sektoren und Kostenträgern werden sich anders gestalten und neue Finanzierungsmodelle notwendig machen. In die hierzu anstehenden Gesetzgebungsvorhaben und Debatten sollte die BPtK sich künftig einbringen können. Dabei geht es darum, auch die berufliche Situation der in der Psychiatrie, der Rehabilitation und der Jugendhilfe arbeitenden Psychotherapeuten verstärkt zu reflektieren.

Die Delegierten des 10. Deutschen Psychotherapeutentages begrüßten diese Aufgabenpalette. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschloss der 10. DPT eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge der BPtK ab 2008.

Bildung und Besetzung von Ausschüssen und Kommissionen
Der 10. DPT verschob die Bildung und Besetzung der Ausschüsse und Kommissionen der BPtK auf den 11. DPT. Er wollte dem neuen Vorstand die Möglichkeit geben, seine Arbeitsschwerpunkte zu präzisieren, um darauf aufbauend Ausschüsse und Kommissionen, die den Vorstand in seiner Arbeit unterstützen werden, zu bilden.

Resolutionen
Zum Schluss verabschiedete der 10. DPT eine Resolution zur Kindergesundheit. Die Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sei eine vorrangige gesellschaftliche Aufgabe. DieUnterversorgung psychisch kranker und gefährdeter Kinder und Jugendlicher sei mittlerweile mehrfach belegt. Dennoch fehlten immer noch finanzielle Mittel für ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Beratungsangebot durch Erziehungsberatungsstellen und ausreichende Behandlungsangebote durchniedergelassene Psychotherapeuten. Es sei endlich an der Zeit, den üblichen Verschiebebahnhof zwischen beitrags- und steuerfinanzierten Hilfen für psychisch kranke oder gefährdete Kinder zu beenden und in allen Versorgungsbereichen zu einer konstruktiven Kooperation auf der Basis ausreichender finanzieller Ressourcen zu finden.

Mit einer Resolution zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte drückten die Delegierten noch einmal ihre Sorge aus, dass diese das Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeuten und ihren Patienten gefährden könne. Sie fordern den Vorstand der BPtK auf, diesem Thema nachzugehen, darüber hinaus sollten datenschutzrechtliche Fragen vertieft erörtert werden und es müsse sichergestellt sein, dass die mit der Einführung verbundenen hohen Kosten nicht den Heilberufen angelastet werden.

Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Der 10. DPT absolvierte ein umfassendes Arbeitsprogramm. Er war der erste Psychotherapeutentag, bei dem gewählte Delegierte aller approbierten Psychotherapeuten vertreten waren: Mit der Gründung der OPK zum 30. März 2007 und ihrem Beitritt zum 1. April 2007 sind nun alle Landeskammern Mitglieder der BPtK.

 
zurück  nach oben  diese Seite drucken
© LPK-BW   http://www.lpk-bw.de
lpktop4.jpg