18.7.07 Bericht vom Landespsychotherapeutentag BW
Blick ins Auditorium Mit über 200 Teilnehmern fand am 30. Juni 2007 der 3. Landespsychotherapeutentag im Haus der Wirtschaft in Stuttgart statt. Als "kleiner Psychotherapeutentag" stand er ganz im Fokus der angestellten Psychotherapeuten. Zum Thema "Psychotherapie in Institutionen - ein Beruf mit Perspektiven?!" referierten Prof. Rainer Richter (Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer), Michael Krenz (Präsident der Psychotherapeutenkammer Berlin), Gerhard Nothacker (FH Potsdam), Thomas Merz (Vorstandsmitglied der LPK Hessen und Mitglied im BPtK-Bundesausschuss Psychotherapie in Institutionen), Klaus Menne (Geschäftsführer der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung), Gerd Dielmann (Fachgruppenleiter Gesundheitsberufe der ver.di Bundesverwaltung), Martin Schafhausen (Rechtsanwalt in Frankfurt/Main) und Johann Rautschka-Rücker (Geschäftsführer der LPK Hessen).

Die Referenten diskutierten dabei sowohl die aktuelle Situation als auch mögliche Zukunftsfelder der Psychotherapie in Institutionen. Speziell eingegangen wurde u.a. auf die Rahmenbedingungen an Beratungsstellen und Kliniken, auf das Tarifrecht sowie auf die Berufsordnung und konkrete Rechtsfragen.

LPK-Präsident Dr. Munz Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz hob in seiner Eröffnungsrede hervor, dass das Thema der Tagung Programm, d.h. mit der Absicht verbunden sei, auch weiterhin Psychotherapeutentage für spezifische Belange der in Institutionen arbeitenden PP und KJP durchzuführen. Er wies darauf hin, dass die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen, die in Institutionen arbeiten für die Kammerarbeit eine hohe Bedeutung hätten, vor allem auch, weil diese häufig berufspolitisch wenig organisiert seien. Sie seien deshalb in den politischen Gremien nur selten, oft gar nicht vertreten und fänden in Planungen wenig oder gar keine Berücksichtigung.

Psychotherapeuten in Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, in Beratungsstellen, im Justizvollzug, in Psychiatrischen Ambulanzen und sozialpsychiatrischen Diensten ebenso wie in der Gesundheitsverwaltung und vielen anderen Bereichen besetzen Arbeitsfelder, in denen ihr Engagement wichtig und unverzichtbar ist. Gerade in diesen Bereichen bestünden, so Munz, selbst angestellter Psychotherapeut, bisher meist keine befriedigenden Lösungen für die rechtliche Stellung der Kolleginnen und Kollegen.

Immer wieder werde versucht, das Tätigkeitsfeld der PP und KJP einzuengen, Zweifel zu äußern oder nicht anzuerkennen, dass Psychotherapie Heilkunde ist, dass Psychotherapeuten einen gesetzlich anerkannten Heilberuf ausüben. Es gehe nicht an, so Munz weiter, dass von einer staatlichen Behörde, einem Ministerium behauptet werde, dass Psychotherapie in Institutionen keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes sei und somit auch die Kolleginnen und Kollegen nicht an die Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer gebunden seien, z.B. bzgl. der Schweigepflicht oder dem Schutz der Dokumentation.

Dr. Roland Straub Dr. Munz ging darüber hinaus auf die Arbeitsschwerpunkte des Kammerausschusses Psychotherapie in Institutionen ein, dessen Mitglieder unter Vorsitz von Dr. Roland Straub und Dipl. Psych. Ullrich Böttinger den Angestelltentag federführend organisiert hatten.

Ein wesentlicher Erfolg der Arbeit des Ausschusses und des Vorstands sei es u.a., dass die Kammer zwischenzeitlich im Landesarbeitskreis Psychiatrie und im Schmerzforum vertreten sei. Für die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes sei von der Kammer die Einbeziehung in den Krankenhausausschuss sowie die Gleichstellung der approbierten Psychotherapeuten mit den ärztlichen Kollegen gefordert worden. Bzgl. der Erziehungsberatungsstellen werde auf eine Klärung hingearbeitet, wie Beratung und Psychotherapie in der Jugendhilfe zu bewerten und gegebenenfalls voneinander abzugrenzen seien. Darüber hinaus fordere die Kammer ihre Einbeziehung bei der Regelung des Datenschutzes im Strafvollzug. Auch bei den tarifrechtlichen Auseinandersetzungen im vergangenen Jahr sei die Kammer aktiv gewesen und habe in einer Stellungnahme verdeutlicht, dass die approbierten Psychotherapeuten den Fachärzten gleichzustellen seien.

BPtK-Präsident Prof. Dr. Richter Bundeskammerpräsident Prof. Rainer Richter ging auf aktuelle und künftige Entwicklungen der Psychotherapie in Institutionen ein. Er kritisierte, dass im Bereich der Krankenhäuser und Universitätskliniken die Stellen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückgefahren werden, obwohl der Bedarf z.B. in der Chirurgie und Inneren Medizin hoch sei und z.T. sogar steige. Eine gewisse Gegenbewegung gebe es bei einigen privaten Trägern, die vermehrt spezialisierte Kliniken, z.B. für Psychokardiologie, eröffneten, in denen ein umfangreiches Angebot psychotherapeutischer Leistungen bestehe. Allerdings sei hier die Gefahr einer Zwei-Klassen-Medizin gegeben. Hier müssten sich die Psychotherapeuten mit vehementer Stimme zu Wort melden.

Anders sei es im Bereich der Rehabilitation, in dem die Stellen in den Kliniken durch von den Leistungsträgern verbindlich festgelegte Stellenpläne abgesichert seien. Immer höher sei in diesem Zusammenhang der Stellenwert von Evaluation bzw. der Nützlichkeits- und/oder Wirksamkeitsnachweise zu sehen. Dabei werde die evidenzbasierte Medizin und Psychotherapie durch die Festlegung auf RCTs ("Randomized Controlled Trials") als höchste Evidenzstufe häufig zu einseitig interpretiert. Ausführlicher ging Richter auf zwei Mythen ein: dass eine effiziente Behandlung psychischer Erkrankungen nicht ohne Pharmakotherapie möglich sei (gilt nur für schwere Depressionen) und dass wenige Sitzungen für eine Psychotherapie ausreichend seien (gilt nur bei leichten depressiven und Angststörungen sowie bei Anpassungsstörungen). Abschließend gab Prof. Richter einen Ausblick auf die künftige Versorgungsplanung und nannte Eckpunkte dafür. Die gesetzlichen Weichen hierfür seien schon gestellt. In der künftigen Versorgung werde Behandlung und Betreuung stärker integriert sein, sie werde mehr bedarfsorientiert sein, stärker in multiprofessionellen Teams im Rahmen interdisziplinärer Behandlungsangebote arbeiten. Dies werde künftig sektorenübergreifend und vor allem auch kostenträgerübergreifend geschehen, wodurch auch wesentliche Schnittstellenprobleme überwunden werden könnten.

Den Möglichkeiten der Psychotherapie außerhalb der Kassenzulassung widmeten sich in einem Doppelreferat Michael Krenz und Gerhard Nothacker. Michael KrenzMichael Krenz führte aus, dass die Psychotherapie im Rahmen der Jugendhilfe bzw. bei Sozialleistungsträgern an Bedeutung gewinnt. Meist sei eine Richtlinienpsychotherapie durchaus indiziert, dieses psychotherapeutische Angebot und das implizite Setting würden aber aufgrund spezieller sozialer Lebens- und Konfliktlagen nicht wahrgenommen. Psychotherapeuten müssten auch auf Nachfrage Dritter und nach getroffenen Absprachen mit den Beteiligten in nichttherapeutischen Kontexten intervenieren. Die spezifische "Doppel"-Rolle bei der durch Sozialleistungsträger finanzierten Behandlung habe vielerlei konfliktträchtige Implikationen. Psychotherapeutische Interventionen interferierten u.a. mit beratenden und edukativen, z.B. in der Familie und Schule.

Prof. Dr. Gerhard Nothacker Prof. Nothacker hob hervor, dass sich der Psychotherapiebegriff des Psychotherapeutengesetzes mit Blick auf die Kassenzulassung auf den Schutz von heilkundlichen Berufsbezeichnungen beziehe und psychosoziale Konfliktlagen ohne Krankheitswert nicht abdecke. Für Psychotherapie außerhalb der Kassenzulassung betreffe dies neben den bisher nicht zugelassenen Verfahren zumindest auch die von den Psychotherapie-Richtlinien ausdrücklich ausgeschlossenen Bereiche: berufliche oder soziale Anpassung, schulische Förderung, Berufsförderung, Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung, psychosoziale Versorgung außerhalb der Krankenbehandlung und psychosoziale Störungen ohne Krankheitswert. Unterhalb der Krankheitsschwelle sei Psychotherapie durch Sozialleistungsträger etwa finanzierbar als ambulante Psychotherapie, z.B. im Rahmen der Hilfe zur Erziehung, als begleitende psychosoziale Therapie von Angehörigen Pflegebedürftiger oder im Rahmen der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, als berufliche Anpassungshilfe oder als ausbildungsbegleitende Hilfe.

Gerd Dielmann Als einen weiteren wichtigen Bereich von Psychotherapeuten in Institutionen thematisierten Thomas Merz und Klaus Menne unter dem Titel "Wie viel psychotherapeutische Kompetenz braucht die Erziehungs- und Familienberatung?" kritisch die Stellung der Psychotherapie in der Beratung. Beide führten aus, dass die Erziehungsberatung seit je her eng mit psychotherapeutischen Denk- und Handlungsansätzen verknüpft sei. Die Entwicklung der Erziehungsberatung sei als institutionelle, öffentliche und professionelle Dienstleistung stets parallel zur Entwicklung der heilkundlichen Psychotherapie verlaufen und habe von dort entscheidende Impulse erhalten. Psychotherapeutische Kompetenz sei, wie beide - allerdings mit unterschiedlicher Akzentuierung - ausführten, auch heute unverzichtbar für eine Erziehungsberatung, die sich an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe, Gesundheits- und Bildungswesen befinde.

Thomas Merz und Klaus Menne Gerd Dielmann brachte den Teilnehmern das komplexe Thema der Psychotherapeuten im Tarifrecht nahe. Ausgehend von der Zielsetzung einer Modernisierung des BAT, wurden von ihm wesentliche Eckpunkte des Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und der Länder skizziert. Freigemeinnützige und kirchliche Träger hätten inzwischen begonnen, neue arbeitsrechtliche Bestimmungen zu erarbeiten, erste Tarifverträge mit privaten Gesundheitskonzernen seien bereits erfolgreich abgeschlossen worden. Ausgehend vom derzeit noch geltenden Eingruppierungsrecht des BAT und der aktuellen tarifrechtliche Situation der psychotherapeutischen Berufe stellte Dielmann den Diskussionsstand innerhalb ver.dis zu einer neuen Eingruppierungssystematik dar. Die Forderungen der Bundesfachkommission PP/KJP zur Eingruppierung wurden dabei zur angestrebten Entgeltordnung in Beziehung gesetzt.

Johann Rautschka-Rücker Johann Rautschka-Rücker leitete den letzten Themenblock ein, der sich mit den (juristischen) Fragen der Schweigepflicht sowie des Weisungsrechts befasste. Die berufs- und strafrechtlich gebotene Schweigepflicht sei, wie Rautschka-Rücker ausführte, ein besonders prägendes Merkmal des Psychotherapeutenberufes. Sie stehe der Zeugnispflicht gegenüber, wobei der Konflikt durch Zeugnisverweigerungsrechte gelöst werde. Diese bestünden zum Schutz der betroffenen Patienten: liege eine Schweigepflichtsentbindung vor, müsse der Psychotherapeut aussagen. Auskunft könne er nur auf Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen nahen Angehörigen der Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzten. Eine Durchbrechung der Schweigepflicht sei unter verschiedenen Aspekten möglich und zwar entweder zwingend geboten (z.B. Anzeige geplanter schwerer Straftaten, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) oder nach Abwägung zum Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes oder zum Schutz des Patienten (rechtfertigender Notstand). Die Entbindung von der Schweigepflicht könne umfassend oder begrenzt auf konkret bestimmte Informationen erteilt werden. Dies ist auch formlos und durch konkludentes Verhalten möglich.

Martin Schafhausen Martin Schafhausen, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht in Frankfurt, sprach über das "Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit der Berufsausübung und dem Weisungsrecht des Arbeitgebers".

Der Beruf des Psychotherapeuten sei kein Gewerbe und seiner Natur nach ein freier Beruf, wie dies auch in § 2 Abs. 3 Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg ausgeführt sei. Dieser Grundsatz stehe im Spannungsverhältnis zur weisungsabhängigen Tätigkeit von Psychotherapeuten in Institutionen. Die Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis sei durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gekennzeichnet. Anhand von konkreten Fallbeispielen zeigte Schafhausen auf, dass - obwohl immer auch einzelfallabhängig - es Grenzen sowohl für den Arbeitgeber als auch den angestellten Psychotherapeuten gebe, deren Überschreitung problematisch sind. So könne der Arbeitnehmer nichts gegen zeitliche Weisungen des Arbeitsgebers unternehmen, sofern sie sich im Bereich der normalen Arbeitszeiten bewegen. Wehren kann sich allerdings, wer von einem fachfremden Vorgesetzten Weisungen z.B. bzgl. Diagnostik oder gar Therapie erhalte. Hier allerdings sei die Berufsordnung der LPK Baden-Württemberg, auf die sich ein Betroffener beziehen kann, nicht eindeutig genug. Sie sollte an dieser Stelle, so die Empfehlung Schafhausens, unbedingt überarbeitet werden.


Posterausstellung des Ausschusses Psychotherapie in Institutionen Im Anschluss an die Tagung bestand für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) die Möglichkeit, mit der Kammer ins Gespräch zu kommen. Unter Moderation von Günter Ruggaber, Mitglied im Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung, fand sich allerdings nur ein kleiner Kreis zusammen, an dem neben Kammerpräsident Munz und Vorstandsmitglied Renate Hannak-Zeltner nur etwa 5 PiAs teilnahmen. Zunächst berichtete Dietrich Munz kurz über den aktuellen Stand der PiA-Integration in die Kammer und stellte das weitere Vorgehen vor.

Das Tagungsbüro In den Pausen der Tagung präsentierten die Mitglieder des PTI-Ausschusses sich und ihre Arbeit im Rahmen einer Posterpräsentation. Hierbei standen sie den Teilnehmern der Tagung für Rückfragen bzw. für Gespräche zur Verfügung. Dr. Munz dankte abschließend allen Referenten für ihre anregenden und kompetenten Beiträge, den Mitgliedern des Ausschusses Psychotherapie in Institutionen, allen voran Roland Straub und Ullrich Böttinger, für die erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung dieses ersten Angestelltentages. Den Mitarbeitern der Geschäftstelle der LPK Baden-Württemberg dankte er für ihr hohes Engagement bei der Vorbereitung und bei der Leitung des Tagungsbüros.

 
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