3.8.07 Bessere Krankenhäuser für psychisch Kranke
(BPtK/RN) Die Planung und Finanzierung der Krankenhäuser für psychisch kranke Menschen muss dringend reformiert werden. Eine bettenzentrierte Krankenhausplanung ist nicht mehr zeit- und bedarfsgerecht. Die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) und damit die Finanzierung der Krankenhäuser entsprechen nicht mehr dem aktuellen diagnostischen und therapeutischen Wissen über psychische Krankheiten. Eine integrierte und qualitätsgesicherte Behandlung ist immer noch nicht überall Standard.

"Psychiatrie und Psychosomatik in Deutschland brauchen eine zweite große Reform", betonte Prof. Dr. Rainer Richter anlässlich der 80. Gesundheitsministerkonferenz am 4. und 5. Juli 2007 in Ulm. "Wesentlich sind eine stärkere Patientenorientierung und eine integrierte, sektoren- und kostenträgerübergreifend gestaltete Versorgung."


Die Finanzierung der Krankenhäuser und -abteilungen richtet sich seit Anfang der 90er Jahre an zwei entscheidenden Fragen aus: Welche Behandlung brauchen welche Patienten? Wie ist diese Behandlung durch multiprofessionelle Teams zu gewährleisten? Die Antworten auf diese Fragen haben sich durch den Fortschritt des diagnostischen und therapeutischen Wissens über psychische Krankheiten in den vergangenen 20 Jahren erheblich verändert. Der Psychiatrie-Personalverordnung liegt jedoch noch ein therapeutisches Konzept zugrunde, das durch den wissenschaftlichen Erkenntnisstand der Jahre 1988/89 geprägt ist.Die Stärke der PsychPV sind ihre definierten Qualitätsstandards für die Versorgung psychisch kranker Menschen. Sie berücksichtigt aber z. B. das Psychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1999 nicht. Damit fehlen Anpassungen an zentrale gesetzliche Qualitätsstandards.

"Psychisch kranke Menschen brauchen integrierte Versorgungsangebote", betonte BPtK-Präsident Rainer Richter. Krankenhäuser und -abteilungen für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik haben mit ihren tagesklinischen und ambulanten Angeboten bereits wesentliche Schritte getan. Den ambulanten Leistungserbringern fällt eine berufsübergreifende, integrierte Versorgung noch bedeutend schwerer. Durch eine gezielte Förderung der Vernetzung von Ärzten, Psychotherapeuten, psychiatrischer Krankenpflege, Ergotherapeuten und Soziotherapeuten könnten im ambulanten Bereich niedrigschwellige, präventiv orientierte Angebote entstehen, mit denen sich stationäre Einweisungen vermeiden und die stationäre Behandlungsdauer verkürzen lassen.

In der unten downloadbaren Stellungnahme werden die Eckpunkte für die Weiterentwicklung der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen aus Sicht der BPtK ausführlich beschrieben und begründet. Kritisiert wird darüber hinaus, dass diagnosebezogene Fallpauschalen (DRGs) kein geeignetes Entgeltsystem für die psychotherapeutische, psychiatrische sowie psychosomatische Behandlung darstellen. Die Finanzierung der Behandlungen sollte weiterhin auf der Grundlage der geltenden PsychPV erfolgen, wobei ein Landesbasisfallwert mit tagesbezogenen Relativgewichten diskutiert wird. Bzgl. der Krankenhausfinanzierung geht die BPtK davon aus, dass die derzeit üblichen Antragsverfahren für öffentliche Investitionsmittel auf der Basis der in der Regel bettenorientierten Planvorgaben nicht mehr angemessen ist und schlägt eine fallkostenbezogene Zuschlagfinanzierung der Investitionskosten vor. Auf dieser Basis sollte dann erst über den Umstieg auf eine monistische Krankenhausfinanzierung diskutiert werden.

Von der BPtK vorgeschlagen wird auch die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Versorgungsbereich der Krankenhäuser, wobei das 1994 in der medizinischen Rehabilitation eingeführte Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung als Vorbild gesehen wird. Im Bereich der psychiatrischen Versorgung gebe es bislang nur vereinzelt Modellprojekte, ganz im Gegenteil zur Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen.

 
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