01.10.07 Forschungsgutachten zu Psychotherapeutenausbildung
(BPtK) Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein Forschungsgutachten ausgeschrieben, um die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP)und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) evaluieren zu lassen. Darauf aufbauend sollen Vorschläge für die zukünftige Ausbildung von Psychotherapeuten erarbeitet werden. Das Projekt soll eine Laufzeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. März 2009 haben.

Anlass des Gutachtens sind vor allem die Umgestaltungen der psychologischen und pädagogischen Studiengänge durch den Bolognaprozess (Bachelor-Master-Systematik). Aus den damit veränderten Zugangsvoraussetzungen zur PP- und KJP-Ausbildung resultieren Probleme, die eine Änderung des Psychotherapeutengesetzes notwendig machen. Da sich zugleich das Gebiet der Psychotherapie seit Inkrafttreten des o. g. Gesetzes in großem Umfang entwickelt und verändert hat, erscheint es dem BMG sinnvoll, eine Gesetzesänderung nicht nur punktuell auf die Zugangsvoraussetzungen zu konzentrieren, sondern eine weiter reichende Reform einzuleiten, um eine auf Dauer zukunftsgerecht angelegte Ausbildung für die Psychotherapie zu erreichen.

Damit das Gutachten die Basis für eine solche Reform bilden kann, soll es die Ausbildungslandschaft in der Psychotherapie umfassend aufarbeiten und dabei die Erfahrungen von Ausbildungsstätten, Lehrenden und Ausbildungsteilnehmern berücksichtigen. Das Gutachten soll Ausführungen zu Ausbildungsstätten, Verfahren, Dauer und Kosten der Ausbildung, ihren praktischen und theoretischen Bestandteilen und dem Zugang zur Ausbildung auch unter Bezug auf die psychotherapeutischen Ausbildungen in den Mitgliedstaaten der EU enthalten.

Das BMG erwartet vom Gutachten Bewertungen u. a. dazu, ob zukünftig einer Erstausbildung zum Psychotherapeuten unter Integration der erforderlichen psychologischen und pädagogischen Kompetenzen anstelle der bisherigen postgradualen Ausbildung der Vorzug zu geben wäre. Dies wäre mit den Ausbildungen in den anderen akademischen Heilberufen vergleichbar. Weiterhin sollen Aussagen dazu gemacht werden, ob eine Erweiterung der Kompetenzen von Psychotherapeuten, z. B. zur Verschreibung von Arzneimitteln, bei entsprechendem Kenntniserwerb sinnvoll sein könnte.

Im Vorfeld der Ausschreibung hatte das BMG die BPtK zu Gesprächen über das Forschungsgutachten eingeladen. Gemeinsam mit den Landeskammern und den Trägerorganisationen der Ausbildungsinstitute hatte die BPtK für das BMG einen Katalog mit Fragen zusammengestellt, die im Gutachten bearbeitet werden könnten.

 
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