10.10.07 PKV im Kreuzfeuer
— Keine Kostenübernahme für stationäre Psychotherapie
(BPtK) Die private Krankenversicherung gerät immer wieder ins Kreuzfeuer, weil sie psychisch kranke Menschen diskriminiert. Jüngstes Beispiel ist ein Beitrag im ARD-Ratgeber Recht.

Eine Patientin litt seit dem Tod ihres Sohnes unter Depressionen. Durch den Schlaganfall ihres Mannes und die eigenen Krebserkrankung kamen quälende Todesängste und Neurosen hinzu. Ihre ambulant behandelnden Ärzte überwiesen sie mehrmals zur stationären Behandlung in verschiedene Kliniken. Doch die private Krankenversicherung spielte nicht mit. Sie verweigerte die Kostenübernahme mit der Begründung, dass der Medizinische Dienst eine ambulante Behandlung für ausgereichend erklärt hätte.

Dies war ohne ein persönliches Gespräch mit der Patientin oder eine Untersuchung vom Medizinischen Dienst entschieden worden. Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), greift diese Praktik alleiniger Berücksichtigung der Aktenlage als "absoluten Irrsinn" an. Ihrer Meinung nach muss sich ein Versicherter darauf verlassen können, dass die private Krankenkasse zahlt, wenn der ambulant behandelnde Arzt eine stationäre Behandlung empfiehlt und man diesem Rat folgt.

Bevor man in eine Klinik geht, sollte die Zustimmung der Versicherung vorliegen, denn es gibt tatsächlich Fälle, in denen sie eine Kostenübernahme ablehnen darf. Zum Beispiel wenn es sich nicht um eine akute, sondern um eine so genannte gemischte Klinik handelt (Kur- und sanatorische Anwendungsmöglichkeiten). Diese Regelungen sind allerdings oft den Versicherten nicht bekannt.

Sollte es zu einem Konfliktfall kommen, sollte man zunächst die Krankenkasse schriftlich um Klärung bitten. Bleibt dies erfolglos kann man sich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherungen wenden. Auch Verbraucherzentralen und BdV helfen in Konfliktfällen. Beauftragt man allerdings einen Rechtsanwalt mit einer Klage gegen die Krankenversicherung, so kann es sehr teuer werden.

 
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