10.11.07 14. Vertreterversammlung am 13. Oktober 2007
Neben formalen Änderungen verschiedener Satzungen zur Umsetzung der Berufs-Anerkennungsrichtlinie der EU befasste sich die VV vor allem mit dem Kammerhaushalt und setzte die Diskussion der letzten Vertreterversammlung fort, die Beitragsordnung im Hinblick auf eine gerechtere Gestaltung zu überarbeiten.

Der Haushaltsabschluss und die Buchführung der Kammer werden jährlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft. Im Rahmen der regulären Prüfung festgestellte Unregelmäßigkeiten gaben Anlass für den Vorstand, den Auftrag für eine umfassende Sonderprüfung für das Jahr 2006 und für das laufende Jahr 2007 zu geben. Hierbei bestätigte sich der Verdacht unzulässigen Geldtransfers, aus dem eine Forderung an die im September fristlos gekündigte Mitarbeiterin folgt. Zu diesen Vorgängen und den hieraus vom Vorstand gezogenen Konsequenzen erfolgte eine ausführliche Diskussion aller Umstände. U.a. wird der Entwurf einer Haushalts- und Kassenordnung in der nächsten Vertreterversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die im Vorstand für das Haushaltswesen zuständige Rechnungsführerin R. Hannak-Zeltner legte dar, dass kein persönliches Verschulden ihrerseits zu den Unregelmäßigkeiten beigetragen hatte, und dass diese Unregelmäßigkeiten erst bei der Überprüfung der Buchhaltung und des Jahresabschlusses entdeckt und aufgeklärt werden konnten. Dennoch kündigte sie im Wissen um ihre politische Verantwortung für diese Vorgänge ihren Rücktritt vom Amt der Rechnungsführerin im Vorstand an. Vom Kammerpräsidenten und der Vertreterversammlung wurde sie gebeten, ihr Amt bis zur nächsten Vertreterversammlung, bei der eine Neuwahl stattfinden kann, weiterzuführen. Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses und andere Mitglieder der Vertreterversammlung würdigten ihr Engagement und ihren Einsatz für eine sparsame und korrekte Haushaltsführung.

Anschließend wurde der Bericht über die Prüfung der Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 2006 der Vertreterversammlung vorgelegt und von dieser als Jahresabschluss für das Jahr 2006 genehmigt. Der Vorstand stellte aufgrund des noch ausstehenden Berichtes über den Gesamtschaden der Unterschlagungen keinen Antrag auf Entlastung. Der festgestellte Überschuss wurde der Betriebsmittelrücklage und der Investitionsrücklage zugeführt.

Zum laufenden Haushaltsjahr 2007 wurde ein Nachtragshaushalt beantragt und von der Vertreterversammlung mehrheitlich befürwortet, dass der derzeitige Justiziar der Kammer H. Gerlach als Geschäftsführer angestellt wird. Weiterhin stimmte die Vertreterversammlung dafür, die Aufwandsentschädigungen für die Kammeranwälte leicht zu erhöhen, da diese unvorhergesehen hohen Aufwand bei der Prüfung von eingehenden Beschwerden über Kammermitglieder und bei der Einleitung von Kammergerichtsverfahren geltend machen. Für die weitere Möblierung und Ausstattung der Geschäftsstelle wurden ebenfalls Mittel bewilligt. Zur Deckung des absehbaren Fehlbetrags durch die oben erwähnten unrechtmäßigen Verfügungen wurde ebenfalls ein Beschluss gefasst.Der vom Haushaltsausschuss vorgelegte Haushaltsplan 2008 wurde bzgl. aller einzelnen Haushaltsposten kritisch durchleuchtet und gewürdigt. Der Antrag des Vorstandes, eine teilzeitbeschäftigte Assistentin für die Geschäftsführung einzustellen wurde kritisch diskutiert. Die vom Kammervorstand vorgetragenen Argumente, dass die aktuelle Situation der Buchhaltung, die anstehenden schwierigen Aufgaben zur Ausgabe des Heilberufeausweises und die vielen Anfragen zu Rechtsproblemen, insbesondere zu berufsrechtlichen und sozialrechtlichen Belangen der Mitglieder, die zeitlichen Möglichkeiten des Geschäftsführers und Justiziars deutlich überfordern, überzeugten die Mehrheit der Vertreterversammlung. Dem Antrag wurde dann zugestimmt.

Die Konsequenz der ausführlichen Diskussion und der Beschlüsse der Vertreterversammlung war eine notwendige Erhöhung des zukünftigen Kammerbeitrages von derzeit 320.- EUR auf 360,- EUR.
Eine Diskussion und Änderung der Beitragsordnung war aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich. Vorgeschlagen war einerseits ein Modell mit einem Einheitsbeitrag mit Ermäßigung für Kammermitglieder mit niederen Einkommen, das etwa einer Halbtagstätigkeit entspricht und weiteren Ermäßigungen bei sozialen Härtefällen. Andererseits wurde ein Antrag in die Vertreterversammlung eingebracht, dass der Kammerbeitrag - wie in einigen anderen Landespsychotherapeutenkammern und der Landesärztekammer Baden-Württemberg umgesetzt - linear vom Einkommen abhängen sollte. Die Entscheidung über eine zukünftige andere Beitragsordnung wird deshalb einer der nächsten Vertreterversammlungen vorbehalten sein.
zurück  nach oben  diese Seite drucken
© LPK-BW   http://www.lpk-bw.de
lpktop4.jpg