10.12.07 Kammermitgliedschaft von PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiAs)
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung können freiwillige Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer werden. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

Die im Oktober 2007 in Kraft getretene Novellierung des Heilberufekammergesetzes Baden-Württemberg sieht in § 2 Abs. 2 die freiwillige Mitgliedschaft für Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Ausbildung vor. Die letzte Kammerversammlung hat am 17.03.2007 die hierfür notwendige Satzungsänderung beschlossen.

PiAs haben demnach jetzt die Möglichkeit, Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zu werden. Diese Mitgliedschaft ist beitragsfrei! (Vorbehaltlich eines entsprechenden formalen Beschlusses der Kammerversammlung im März 2008; Die Kammerversammlung hat aber bereits in einer vorangegangenen Sitzung den Haushaltsausschuss beauftragt, einen entsprechenden Passus zur diesbezüglich notwendigen Änderung der Umlageordnung zu formulieren). Als Kammermitglied erhalten die Ausbildungskandidaten neben dem Psychotherapeutenjournal auch kontinuierlich aktuelle Informationen der Landespsychotherapeutenkammer. Die Kammer steht ihnen darüber hinaus in allen Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung zur Verfügung.

Falls Sie Kammermitglied werden wollen, können Sie sich mit dem Meldebogen anmelden (siehe Download unten).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch (0711-6744700) oder per e-mail zur Verfügung.

Anfang nächsten Jahres sollen aus den Reihen der PiA-Kammermitglieder in Baden-Württemberg Bundesdelegierte gewählt werden, die die Gruppe auf der Bundesebene vertreten können. Die Modalitäten zur Wahl werden noch bekannt geben. Wahlberechtigt und wählbar sind aufgrund der Kammersatzung aber nur die AusbildungskandidatInnen, die freiwillige Kammermitglieder sind. Ebenfalls wahlberechtigt und wählbar sind AusbildungskandidatInnen als freiwillige Kammermitglieder auch für die Kammerversammlung.

 
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