10.12.07 Präventionsgesetz - ein erster Schritt
(BPtK) Die Bundesregierung versucht, ihre Pflicht zu erfüllen: Mit dem Referentenentwurf zum Präventionsgesetz ist sie einer selbst gestellten Aufgabe aus dem Koalitionsvertrag nachgekommen und hat einen erneuten Anlauf unternommen, Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung zu einer eigenständigen Säule des deutschen Gesundheitswesens zu machen."Der Gesetzentwurf ist nur ein erster Schritt", urteilt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Er lege erstmals fest, wie bundesweit vorrangige Ziele für Prävention abgestimmt und finanziert werden sollen. Vor allem schreibe er vor, dass künftig der Erfolg von Maßnahmen überprüft und dokumentiert wird. "Damit wird erstmals ein politischer und finanzieller Rahmen geschaffen, um Prävention flächendeckend und effektiv für alle zu realisieren", betonte der BPtK-Präsident.

Der Referentenentwurf kommt insbesondere den Bundesländern entgegen, indem er neben einem "Nationalen Präventionsrat" auch Präventionsräte auf Landesebene vorschlägt, die letztlich über rund 200 Millionen Euro der Sozialversicherungen verfügen dürfen. Die finanzielle Beteiligung von Bund, Ländern und Kommungen sowie der Arbeitslosenversicherung fehlt allerdings bzw. ist ungesichert. "Positiv ist, dass Präventionsmaßnahmen vor allem dem Abbau der sozial bedingten und geschlechtsbezogenen Ungleichheit von Gesundheitschancen dienen sollen", betonte BPtK-Präsident Richter. Erfreulich sei ebenfalls, dass der psychischen Gesundheit zukünftig ein deutlich größerer Stellenwert eingeräumt werden soll. Die BPtK ist als Mitglied des Beirats benannt, der den Nationalen Präventionsrat beraten soll.

Die BPtK hat in einer Stellungnahme auf den Referentenentwurf der Bundesregierung reagiert und Verbesserungsvorschläge eingebracht.

 
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