10.12.07 Förderung von Qualitätsmanagement-Beratung
Durch die gesetzliche Verankerung der Pflicht des Qualitätsmanagements im medizinischen Bereich haben Fragen der internen Qualitätssicherung bei niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten zugenommen. Mittelfristig wird sich jede Praxis mit diesem Thema auseinandersetzen müssen (vgl. G-BA-Richtlinie "QM in der vertragsärztlichen Versorgung"). Ein nicht zu unterschätzendes Merkmal ist hierbei der immense Zeitaufwand, der für die Einrichtung eines QM-Systems notwendig ist. Oft wird in diesem Zusammenhang ein externer Berater mit der Erstellung des QM-Handbuchs beauftragt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt u.a. kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler bei allen Fragen zur Unternehmensführung. Es werden Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue Wettbewerbssituationen gewährt.

Danach ist eine Beratung zum Qualitätsmanagement unter gewissen Bedingungen förderfähig. Die "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes" in Köln hat die wichtigsten Aspekte der QM-Beratungsförderung zusammengestellt.

Qualitätssicherungs- oder Qualitätsmanagementberatungen sind dann förderfähig, wenn sie eine konzeptionelle Beratungsleistung beinhalten und sich nicht in der Überreichung eines QM-Buches erschöpfen. In der Beratung soll dargelegt werden, warum die Einführung eines QM-Systems in dem einzelnen Betrieb notwendig ist, wie dadurch die Geschäftsprozesse optimiert und Störgrößen abgebaut werden können und wie das Unternehmen die einzelnen DIN-Anforderungen einführen und umsetzen kann.

Gefördert werden nur die Kosten für eine Beratung zur Einführung des QM-Systems, nicht die Zertifizierungskosten. Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt 40 % der Beratungskosten, maximal jedoch 1500,- Euro. Einen Antrag für diesen Zuschuss kann der Beratene innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen.

Die Förderungsvoraussetzungen dieser Programme sind im Einzelnen in den Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen geregelt, die nunmehr bis zum 30.06.2008 verlängert wurden.

Online-Anträge, sowie die aktuell gültigen Richtlinien können Beratene auf der Homepage der "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes" abrufen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Leitstelle telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes
Herr Reddig
Telefon: 0221 - 3777 388
E-Mail: reddig@leitstelle.org

 
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