16.1.08 Ambulante Psychotherapie
Mindestquote hat sich nicht bewährt
(BPtK) Ende 2008 läuft die als Übergangsregelung geschaffene Mindestquote für Ärzte in der psychotherapeutischen Versorgung aus. Rückblickend hat sich diese Quote nicht bewährt. Vielmehr hat sie die Besetzung mehrerer hundert für die Behandlung psychisch kranker Menschen benötigter Praxissitze verhindert.

"Der Gruppe der psychotherapeutisch tätigen Ärzte ist es in den fast zehn Jahren der Quotierung nicht gelungen, die speziell für sie vorgesehenen Praxissitze zu besetzen", stellte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. In einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium fordert die BPtK deshalb, die Mindestquote, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, auslaufen zu lassen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung regelt die Bedarfsplanung, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten sich in einem Stadtbezirk oder einer ländlichen Region niederlassen dürfen. Mit der Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1999 schuf der Gesetzgeber ein bedarfsplanerisches Unikum, indem er verschiedene Professionen in einer Planungsgruppe zusammenfasste: die Berufsgruppe der "Psychologischen Psychotherapeuten" und "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" und die Gruppe der "Ärzte, die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätig sind".

Der Gesetzgeber reservierte den Ärzten in dieser gemeinsamen Gruppe eine Mindestquote von 40 Prozent - und überschätzte damit deren Versorgungskapazitäten deutlich. Anfang 2006 konnten psychotherapeutisch tätige Ärzte bundesweit fast jeden dritten Praxissitz nicht besetzen. Insgesamt fehlten über 1.800 Ärzte mit entsprechenden psychotherapeutischen Qualifikationen. Die Mindestquote führt dazu, dass dringend benötigte Sitze nicht mit Psychotherapeuten besetzt werden können. "Ein Jahrzehnt falsch justierter Bedarfsplanung ist genug", sagte BPtK-Präsident Richter. "Der Gesetzgeber sollte eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen und insbesondere psychisch kranker Kinder ermöglichen und deshalb die Mindestquote nicht verlängern."

 
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