4.4.08 Mahnung zur Datensicherung
Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg
In einer Pressemitteilung mahnt das Innenministerium bei allen Berufsgeheimnisträgern Maßnahmen zur Datensicherung an. Aufgrund eines Vorfalls in einer Waldshuter Rechtsanwaltskanzlei, über den Medien berichteten, wird auf die datenschutzgerechte Aufbewahrung und Entsorgung von Mandantenakten hingewiesen.

Im Herbst vergangenen Jahres war durch die Medien der Fall einer Rechtsanwaltskanzlei bekannt geworden, deren Mandantenakten teilweise als Altpapier gebündelt am Straßenrand aufgefunden worden waren. Daraufhin ermittelte die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Die Aufsichtsbehörde empfiehlt infolgedessen, "mit den personenbezogenen Daten sorgsam umzugehen, MitarbeiterInnen auf das Datengeheimnis zu verpflichten und die im Bundesdatenschutzgesetz enthaltenen Vorschriften einzuhalten".

 
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