25.4.08 Homepage - Impressumspflicht für Psychotherapeuten
Psychotherapeuten, die ihre Dienste auch über das Internet anbieten, gehören zu den Medienanbietern nach dem Telemediengesetz. Insoweit besteht die Pflicht, die Homepage mit bestimmten Informationen auszustatten. Die Rechtsabteilung der Kammer hat Erläuterungen zur Impressumspflicht bzw. der Rechtslage zusammengefasst. Hierbei sind bestimmte Angaben verpflichtend. Die Anforderungen werden im Paper dargestellt und anhand eines Gestaltungsbeispiels illustriert. Sie können dieses, auch in Word downloadbare Paper für Ihre Homepage anpassen.

 
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