23.05.08 Fortbildungszertifikat: 'Sicherheit bereits jetzt'
Wie bereits im Newsletter und Psychotherapeutenjournal angekündigt, läuft derzeit die Aktion der Kammer "Fortbildungszertifikat zum Wunschtermin — Sicherheit bereits jetzt". Hintergrund ist der für die meisten Vertragspsychotherapeuten am 30. Juni 2009 auslaufende Zeitraum, in dem die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen abgeleistet werden müssen und durch das Fortbildungszertifikat bestätigt werden.

Wie bekannt, müssen Psychotherapeuten, die schon vor dem 1.7.2004 KV-zugelassen waren, die Erfüllung der gesetzlichen (sozialrechtlichen) Fortbildungsverpflichtung nach §95d SGB V erstmals bis zum 30. Juni 2009 nachweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, ist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zu Sanktionen verpflichtet (Honorarkürzungen bis zum Entzug der Zulassung). Der geforderte Nachweis erfolgt im Regelfall durch das Fortbildungszertifikat der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK). Dieses Zertifikat wird von der KVBW ohne weitere inhaltliche Prüfung anerkannt. Eine Vereinbarung zwischen LPK und KVBW beinhaltet als Serviceleistung weiterhin, dass die KVBW - bei vorliegender Einwilligung - auf elektronischem Wege eine Mehrfertigung des Zertifikats erhält, wodurch der Vertragspsychotherapeut den geforderten Nachweis geführt hat. Wichtig: Das Fortbildungszertifikat erhalten Vertragspsychotherapeuten von der LPK auf Antrag, wenn sie nachweisen, dass sie in einem Fortbildungszeitraum von höchstens 5 Jahren mindestens 250 anerkennungsfähige Fortbildungspunkte erworben haben. Beachten Sie jedoch, dass für Vertragspsychotherapeuten, die vor dem 1. Juli 2004 zugelassen waren, für den ersten Anrechnungszeitraum eine einmalige Sonderregelung gilt: er beginnt unter bestimmten Voraussetzungen frühestens am 1. Januar 2002 und endet am 30.Juni 2009.

Die geltenden Bestimmungen haben zur Folge, dass die LPK bis zum genannten Stichtag im Sommer 2009 etwa 1500 - 1800 Fortbildungszertifikate rechtzeitig prüfen und ggf. erteilen muss. Aufgrund dieser gewaltigen Arbeitsbelastung und vor dem Hintergrund der Erfahrung, dass viele betroffene Psychotherapeuten bereits 'vorzeitig' das Zertifikatskriterium erfüllen, hat sich die LPK als spezielles Angebot für Vertragspsychotherapeuten zur Aktion "Fortbildungszertifikat zum Wunschtermin - Sicherheit bereits jetzt" entschlossen. Seit Februar 2008 werden in alphabetischer Reihenfolge alle Vertragspsychotherapeuten angeschrieben und auf die Möglichkeit hingewiesen, bereits jetzt das Fortbildungszertifikat zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Dem Anschreiben liegen eine Information und ein spezielles Antragsformular bei. Vertragspsychotherapeuten, die bereits jetzt oder vor dem gesetzlichen Stichtag 250 Fortbildungspunkte - einschließlich 10 Punkte pro Jahr für das Selbststudium - gesammelt haben, können ihre Unterlagen bei der LPK zur sofortigen Prüfung einreichen und eine Ausstellung des Fortbildungszertifikates zu einem bestimmten Wunschdatum (im Regelfall zum 30. Juni 2009) beantragen. Mit diesem genannten Wunschdatum beginnt für den Antragsteller dann der nächste Fortbildungszeitraum. Zu beachten ist hierbei, dass eine Übertragung 'überzähliger' Punkte in den nächsten Fortbildungszeitraum leider nicht möglich ist. Für den neuen Fortbildungszeitraum zählen deshalb nur Punkte, die nach dem Datum der Zertifikatserteilung (=Wunschtermin) erworben werden. Die LPK bittet die betroffenen Mitglieder, sich an dieser Aktion so früh wie möglich zu beteiligen, damit einem ansonsten drohenden Antragsstau entgegengewirkt werden kann.

Sollten Sie unser Anschreiben noch nicht erhalten haben (siehe oben), empfehlen wir bereits jetzt, die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter AF und ggf. NA von der Homepage der LPK herunter zu laden und die geltend gemachten Fortbildungen zeitnah auf diesen Formblättern zu dokumentieren. Gerne senden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen auch zu.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte - mit dem Stichwort "Entzerrungsaktion Fortbildungszertifikate" - unter folgender Rufnummer an das Referat Fortbildung & Qualitätssicherung: 0711 - 674470-31 (Frau Kosutic).





 
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