AKTUELLES: Nachrichten 2008
02.06.08
Ablehnung jeglicher Folter
— Proklamation des 12. Deutscher Psychotherapeutentags in Bremen
(BPtK) Die deutsche Psychotherapeutenschaft lehnt jede Form von Folter ab. Für Psychotherapeuten gibt es keine Rechtfertigung, sich an Folter oder der Erforschung und Entwicklung von Foltertechniken zu beteiligen.
Psychotherapeuten arbeiten nicht als Berater in Verhören, in denen Foltertechniken angewendet werden. Psychotherapeuten fordern unbedingten Verzicht der Polizei, der Geheimdienste und des Militärs auf physische und psychische Folter. Das sind die zentralen Aussagen einer Proklamation gegen Folter des 12. Deutschen Psychotherapeutentages in Bremen, mit der sich das oberste Gremium der deutschen Psychotherapeutenschaft für ein Verbot jeglicher Folter einsetzte. "Seit dem 11. September 2001 ist Folter selbst für demokratische Staaten wieder eine Versuchung", erklärte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Die Ablehnung jeglicher Folter bleibt jedoch auch im Krieg und bei Terrorabwehr ein unverzichtbares zivilisatorisches Gebot."
Psychische Folter ersetzt heute häufig die physische Folter. Psychische Folter berührt das Opfer nicht und hinterlässt keine körperlichen Spuren. Ihre Anwendung ist schwer nachweisbar. Sie ist jedoch ebenso schmerzhaft und verletzend wie körperliche Folter und kann einen Menschen dauerhaft zerstören.
Psychische Folter ist:
Psychotherapeuten arbeiten nicht als Berater in Verhören, in denen Foltertechniken angewendet werden. Psychotherapeuten fordern unbedingten Verzicht der Polizei, der Geheimdienste und des Militärs auf physische und psychische Folter. Das sind die zentralen Aussagen einer Proklamation gegen Folter des 12. Deutschen Psychotherapeutentages in Bremen, mit der sich das oberste Gremium der deutschen Psychotherapeutenschaft für ein Verbot jeglicher Folter einsetzte. "Seit dem 11. September 2001 ist Folter selbst für demokratische Staaten wieder eine Versuchung", erklärte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Die Ablehnung jeglicher Folter bleibt jedoch auch im Krieg und bei Terrorabwehr ein unverzichtbares zivilisatorisches Gebot."
Psychische Folter ersetzt heute häufig die physische Folter. Psychische Folter berührt das Opfer nicht und hinterlässt keine körperlichen Spuren. Ihre Anwendung ist schwer nachweisbar. Sie ist jedoch ebenso schmerzhaft und verletzend wie körperliche Folter und kann einen Menschen dauerhaft zerstören.
Psychische Folter ist:
- Entzug menschlicher Kontakte (Isolationshaft);
- Entzug von Sinnesreizen oder sensorische Überreizung;
- Körperliche Erschöpfung durch Schlafentzug, erzwungene Körperhaltungen und stundenlange Verhöre;
- Unterkühlung oder Überhitzung;
- Nicht ausreichende Versorgung mit Trinkwasser und Nahrung oder Zwangsarbeit;
- Drohungen gegen die Familie des Opfers;
- Erniedrigung und Demütigung, insbesondere sexuelle Demütigung oder rassistische und religiöse Diskriminierung sowie
- Todesdrohungen durch simuliertes Ersticken ("waterboarding") oder Scheinhinrichtungen.
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