6.6.08 12. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen
(BPtK) Am 31. Mai 2008 tagte in Bremen der 12. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT). Der Bremer Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens ging in seiner Eröffnungsrede insbesondere auf die Unterversorgung psychisch kranker Kinder am Beispiel Bremerhaven ein. Vier von zehn Kindern lebten dort von Hartz IV. Die Armut in diesen Familien führe zu finanziellen Notlagen, Entwicklungsdefiziten der Kinder, einem deutlich höheren Krankheitsrisiko und sozialer Benachteiligung.

Nach der vertragsärztlichen Bedarfsplanung gelte Bremerhaven als überversorgt, was zeige, wie wenig diese Planung eine ausreichende Versorgung von kranken Menschen sichere. Tatsächlich reichten die Psychotherapeuten in Bremerhaven nicht aus, um die Kinder in diesem sozialen Brennpunkt zu versorgen. Deshalb sei es umso unverständlicher, dass auch in Bremerhaven fünf Praxissitze für psychotherapeutisch tätige Ärzte freigehalten werden, obwohl es dafür keine Anwärter gebe.

Die Bremer Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter begrüßte die Delegierten des 12. DPT in Bremen. Sie wies darauf hin, dass gerade Menschen am Rande es schwer hätten und besonderen Schutz benötigten. Sie würdigte die Arbeit der Psychotherapeuten, die es Menschen ermöglichten, versäumte Entwicklungsschritte nachzuholen, Verletzungen zu überwinden oder zu lernen, mit ihnen zu leben. Mit Beifall quittierten die Delegierten ihre Forderung, für die Ausbildung während des Psychiatriejahres eine bundeseinheitliche, angemessene Vergütung zu finden. Die Senatorin begrüßte außerdem ausdrücklich das gesellschaftspolitische Engagement der deutschen Psychotherapeutenschaft, das sich in ihrer Proklamation gegen jegliche Folter ausdrücke.

Proklamation gegen Folter
Mit der Proklamation gegen Folter setzte sich der 12. DPT in Bremen für ein Verbot jeglicher Folter ein. Für Psychotherapeuten gibt es keine Rechtfertigung, sich an Folter oder der Erforschung und Entwicklung von Foltertechniken zu beteiligen, so die Proklamation. Psychotherapeuten arbeiten nicht als Berater in Verhören, in denen Foltertechniken angewendet werden. Psychotherapeuten fordern unbedingten Verzicht der Polizei, der Geheimdienste und des Militärs auf physische und psychische Folter.

Psychische Folter ersetzt heute, so berichtete der Journalist Egmont R. Koch, häufig die physische Folter. Psychische Folter hinterlasse keine körperlichen Spuren. Ihre Anwendung sei schwer nachweisbar, jedoch ebenso schmerzhaft und verletzend wie körperliche Folter und könne einen Menschen dauerhaft zerstören. Koch beschrieb, dass seit dem 11. September 2001 insbesondere psychische Folter selbst für demokratische Staaten wieder auf der Tagesordnung stehe. Mit der Proklamation gegen Folter machte der 12. DPT deutlich, dass die Ablehnung jeder Folter - auch in Krieg und bei Terrorabwehr - ein unverzichtbares zivilisatorisches Gebot bleibt. (Siehe Meldung vom 2.6.08)

G-BA übergeht fachliche Expertise
Im Bericht des Vorstandes kritisierte BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter, dass sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei seiner Entscheidung zur Gesprächspsychotherapie über die fachliche Expertise der Psychotherapeutenschaft hinweggesetzt habe. Besonders problematisch sei, dass sich der G-BA anmaße, psychotherapeutische Verfahren nicht nach dem allgemein anerkannten Stand zu definieren. Seine Definition der Gesprächspsychotherapie widerspreche der psychotherapeutischen Wissenschaft, der Position der gesamten Psychotherapeutenschaft und vor allem dem Selbstverständnis des psychotherapeutischen Verfahrens, das der G-BA beurteilte. Der G-BA beanspruche damit eine Definitionshoheit, die ihm nicht zustehe.

Der 12. Deutsche Psychotherapeutentag forderte den G-BA in einer Resolution auf, die Fachkompetenz der psychotherapeutischen Profession stärker zu berücksichtigen. Berufsrechtliche Grundsatzentscheidungen der Profession müssten sich in den sozialrechtlichen Entscheidungsprozessen widerspiegeln. (Die Resolution finden Sie unten auf dieser Seite zum Download.)

Elektronische Gesundheitskarte
Die Delegierten thematisierten in der Aussprache zum Bericht des Vorstandes insbesondere das Thema elektronische Gesundheitskarte und elektronischer Psychotherapeutenausweis. Das Engagement des Bundesvorstands und der Landeskammern, die sich dafür einsetzen, dass bei der operativen Umsetzung des elektronischen Psychotherapeutenausweises die spezifischen Anforderungen der Profession und der Patienten berücksichtigt werden, wurde ausdrücklich begrüßt. Sie forderten, dass Datenschutz und Datensicherheit in der neuen Telematikinfrastruktur höchste Priorität eingeräumt werden müsse. Insbesondere die Verfügbarkeit sensibler Patientendaten auf zentralen Servern sahen die Delegierten kritisch. Sie äußerten den Wunsch, hierzu alternative Lösungen zu prüfen. Der Vorstand bot an, die von ihm einberufene Kommission "Auswirkungen der Telematik auf die psychotherapeutische Tätigkeit" zu bitten, sich mit diesem Thema zu befassen.

Perspektiven 2011
Der 12. Deutsche Psychotherapeutentag verabschiedete in Bremen die Perspektiven 2011, die gesundheitspolitischen Eckpunkte der deutschen Psychotherapeutenschaft. Dabei ging es den Delegierten darum, die zukünftigen Herausforderungen der Gesundheitspolitik und den Beitrag der Profession zu ihrer Lösung zu beschreiben. Kern der Perspektiven 2011 ist die Überlegung, wie die Versorgung psychisch kranker Menschen durch eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung des Gesundheitssystems zu verbessern ist.

Das deutsche Gesundheitssystem vernachlässige die psychische Dimension von Krankheit. Psychische Erkrankungen werden oftmals nicht erkannt und nicht angemessen behandelt. Psychisch kranke Menschen aller Altersgruppen, insbesondere aber Kinder und ältere Menschen, werden nicht ausreichend versorgt. Patienten werden über die Möglichkeiten einer psychotherapeutischen Behandlung gar nicht oder nur unzureichend aufgeklärt. Wer sich für eine Psychotherapie entscheidet, muss im ambulanten Bereich mit inakzeptablen Wartezeiten rechnen. (Die verabschiedeten Perspektiven 2011 finden Sie unten auf dieser Seite zum Download.)

Bundeseinheitliche Weiterbildungsordnungen notwendig
Neue rechtliche Rahmenbedingungen veranlassten den 12. DPT, sich nochmals intensiv mit dem Thema Weiterbildung zu befassen. Die deutsche Psychotherapeutenschaft hatte sich bereits mehrfach mit dem Thema beschäftigt. Der 9. DPT in Köln hatte 2006 eine Musterweiterbildungsordnung verabschiedet, die jedoch nicht in allen Bundesländern umgesetzt wurde. Dr. Martin Stellpflug, Justiziar der BPtK, stellte die neue Rechtslage dar, die bundeseinheitliche Weiterbildungsordnungen in allen Psychotherapeutenkammern erforderlich mache.

Der G-BA ermöglicht mit seinem Beschluss vom 20. Dezember 2007, auch psychotherapeutische Methoden als neue vertragspsychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu prüfen und zuzulassen. Neue Behandlungsmethoden dürfen mit den gesetzlichen Krankenkassen aber nur erbracht und abgerechnet werden, wenn der G-BA u. a. Empfehlungen über die notwendige Qualifikation der Leistungserbringer sowie Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung abgegeben hat. Dabei hat er sich an Regelungen zu orientieren, die der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in Bundesmantelverträgen vereinbaren. Diese müssen bei ihren Vereinbarungen wiederum auf vorhandenes Weiterbildungsrecht zurückgreifen - allerdings nur, wenn das Weiterbildungsrecht bundeseinheitlich und inhaltsgleich geregelt ist. Ist dies nicht der Fall, übernimmt die gemeinsame sozialrechtliche Selbstverwaltung diese Aufgabe.

Der Bundesgesetzgeber billigt den Heilberufskammern also eine Definitionshoheit über berufspolitische Qualifikationen zu. Die entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass jede Landespsychotherapeutenkammer die spezifischen Qualifikationen in ihrer Weiterbildungsordnung normiert hat und diese bundesweit inhaltsgleich sind. "Die Psychotherapeutenschaft braucht ein einheitliches Weiterbildungsrecht, um Kompetenz zu dokumentieren und zu verhindern, dass Berufsfremde die Qualifikationen der Psychotherapeuten normieren oder gar negieren", stellte Stellpflug fest.

Der 12. Deutsche Psychotherapeutentag richtete deshalb einen dringenden Appell an alle Landespsychotherapeutenkammern, noch im Laufe des Jahres 2008 eine Weiterbildungsordnung für den Bereich Neuropsychologie zu verabschieden. Er beauftragte den BPtK-Vorstand nach kontroverser Diskussion, auf dem nächsten DPT in Leipzig inhaltliche Vorschläge für die Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung zu unterbreiten. Er beschloss, bis zur Veröffentlichung des Forschungsgutachtens zur Zukunft der Psychotherapieausbildung keine Entscheidungen zur Weiterbildung zu treffen. Eine Novellierung der Psychotherapeutenausbildung solle nicht präjudiziert werden.

Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Der 12. DPT forderte in einer Resolution eine Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von 20 Prozent. Kinder- und Jugendliche machen rund 20 Prozent der Bevölkerung aus. Sie sind durchschnittlich genauso häufig psychisch krank wie Erwachsene. Deshalb sollten auch 20 Prozent der Psychotherapeuten Kinder- und Jugendliche behandeln.

Anlass der Resolution war der Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem sie beabsichtigt, eine Mindestquote von nur zehn Prozent einzuführen (Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV-OrgWG). Eine Mindestquote von zehn Prozent läge unter dem derzeitigen Anteil der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten von bereits bundesweit 13,6 Prozent. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung würde die Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen also nicht verbessern, sondern langfristig sogar gefährden.

Freie Praxissitze für eine bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen aber auch Erwachsenen stünden eigentlich zur Verfügung. Die vertragsärztliche Bedarfsplanung reserviert aus historischen Gründen rund 40 Prozent der psychotherapeutischen Praxissitze für Ärzte mit diversen psychotherapeutischen Qualifikationen. Weil aber nicht genügend ärztliche Anwärter zur Verfügung stehen, bleiben viele dieser Praxissitze unbesetzt, vor allem in den ostdeutschen Ländern und NRW, aber auch - wie vom Präsidenten der Bremer Landespsychotherapeutenkammer beschrieben - in sozialen Brennpunkten. Absurd wird diese Regelung dadurch, dass die ungenutzten Praxissitze in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung als besetzt gezählt werden. Viele vertragsärztliche Planungsbereiche sind deshalb für weitere Zulassungen von Psychotherapeuten gesperrt, obwohl das gesetzlich vorgesehene Versorgungsniveau nicht erreicht wird. Trotzdem plant die Bundesregierung, eine Mindestquote für psychotherapeutisch tätige Ärzte auf 20 Prozent abzusenken und zu verlängern, obwohl diese nicht zu besetzen sind. Der 12. DPT forderte die Bundesregierung auf, diese Mindestquote - wie bisher vorgesehen - am 31. Dezember 2008 auslaufen zu lassen. (Die Resolution finden Sie unten auf dieser Seite zum Download.)

Qualitätsstandards für die Kleinkinderbetreuung
Der 12. Deutsche Psychotherapeutentag forderte die Gesetzgeber in Bund und Ländern in einer Resolution auf, für den Ausbau der Kapazitäten verbindliche Qualitätsstandards der Kleinkindbetreuung und -förderung zu setzen. Die Bundesregierung plant mit dem Kinderförderungsgesetz einen massiven Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Bis zum Jahr 2013 beabsichtigt sie, für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren eine Betreuung und Förderung in Kinderkrippen oder bei Tagesmüttern sicherzustellen. Dies führt zu einem zusätzlichen Personalbedarf von rund 90.000 Erzieherinnen und Tagespflegerinnen.

Die Delegierten des 12. DPT betonten, dass Erzieherinnen und Tagespflegerinnen spezifische frühpädagogische Qualifikationen und ein umfangreiches entwicklungspsychologisches Wissen sowie emotionale Kompetenzen brauchen. Der Personalschlüssel für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren müsse internationalen Mindeststandards folgen. Auf eine Betreuerin dürften nicht mehr als drei oder vier Kinder kommen. Nicht akzeptabel seien Personalschlüssel von 1 zu 8. (Die Resolution finden Sie unten auf dieser Seite zum Download.)


 
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