21.10.08 20%-Quote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Gesetzbeschluss des Bundestages
(BPtK) Der Deutsche Bundestag hat am 16.10. das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) verabschiedet. Damit hat das Parlament eine 20-prozentige Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beschlossen. Diese Quote entspricht dem Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Wohnbevölkerung.

"Die Versorgung von psychisch kranken Kindern lässt sich damit deutlich verbessern", erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Damit konnte ein zentrales Anliegen der deutschen Psychotherapeutenschaft verwirklicht werden." Eine Mindestquote von 20 Prozent für Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder- und Jugendliche behandeln, schafft bundesweit zusätzlich rund 700 Praxissitze.

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hatte durch ihre eigene Versorgungsanalyse in der Vergangenheit vielfach, unter anderem auch in den entsprechenden (landes-)politischen Gremien, darauf hingewiesen, dass die Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher defizitär ist. Sie forderte deshalb u.a. auch, die Bedarfsberechnungen auf eine neue Grundlage zu stellen. Selbst für das relativ gut versorgte Baden-Württemberg wurde vor allem in ländlichen Gebieten eine erhebliche Unterdeckung des Bedarfs festgestellt. Die LPK begrüßt deshalb ausdrücklich die jetzt beschlossene Regelung.

Ein Wermutstropfen bleibt: Die Mindestquote für psychotherapeutisch tätige Ärzte wird bis zum 31. Dezember 2013 verlängert, allerdings auf 25 Prozent gesenkt. Die ärztliche Quote war umstritten, weil psychotherapeutische Ärzte in den vergangenen Jahren nicht mehr in der Lage waren, freie Praxissitze zu besetzen. Weil aber nicht besetzte, reservierte Praxissitze in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung als besetzt gelten, war es in manchen Regionen zu einer Unterversorgung mit Psychotherapeuten gekommen. In Ostdeutschland konnten deshalb gut 500 Praxissitze nicht besetzt werden. "Es bleibt zu hoffen, dass diese Schutzklausel von den ärztlichen Psychotherapeuten nunmehr zur Verbesserung der Versorgung genutzt wird", stellt BPtK-Präsident Richter fest.

Mit dem GKV-OrgWG wird außerdem die Altersgrenze für Vertragspsychotherapeuten von derzeit 68 Jahren aufgehoben. Der Gesetzgeber stellt zudem klar, dass auch halbe Praxissitze auszuschreiben sind, wenn auf eine halbe Zulassung verzichtet wird.

 
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