02.01.09 Staatsvertrag zum Versorgungswerk in Kraft getreten

Der Beitritt der LPK zum Psychotherapeutenversorgungswerk Nordrhein-Westfalen ist nach Ratifizierung der beiden Länder mit dem 1.1.2009 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zum Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 3. Dezember 2008 (GBl. S. 463) hat der baden-württembergische Landtag seine Zustimmung zum Staatsvertrag erteilt. Neben der Versorgung im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit umfasst der Leistungskatalog auch Hinterbliebenenrenten für Witwen und Witwer, Halb- und Vollwaisenrenten und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Gründungsunterlagen für die Mitglieder stehen auf der Homepage des Versorgungswerks NRW zur Verfügung. Mitte Januar wird voraussichtlich die Versendung der Unterlagen zum Versorgungswerk seitens des Versorgungswerkes NRW an unsere Kammermitglieder erfolgen. Hier der Link zur Seite des Versorgungswerks NRW:


Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, das seinen Betrieb zum 01.01.2004 aufgenommen hat, betreut mittlerweile bereits über 1.800 Mitglieder und verwaltet ein Vermögen von knapp 16 Mio. €. Für die Einbindung der Psychotherapeuten Baden-Württembergs in das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen sprachen u.a. folgende Argumente: Um Leistungen und Beiträge langfristig abstimmen zu können, ist ein versicherungsmathematisches Finanzierungsverfahren notwendig. Für das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wurde das modifizierte Anwartschaftsdeckungsverfahren, ein kapitalbildendes Verfahren, gewählt. Anders als bei dem Finanzierungsverfahren der DRV (Umlageverfahren) erhält der Versicherte im Versorgungswerk eine beitragsgerechte Anwartschaft/Rente, die er sich durch seine Beitragszahlung zzgl. der angesammelten Zinsen während seiner Versicherungszeit erwirtschaftet hat.

Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages werden automatisch alle Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Pflichtmitglieder (Gründungsmitglieder) des Versorgungswerks, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unabhängig, ob sie selbstständig oder angestellt tätig sind. Gründungsmitglieder können sich auf Antrag von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk oder von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreien lassen.

Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer, die zum Zeitpunkt des Beitritts der LPK BW zum Versorgungswerk NRW das 40. Lebensjahr, aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet haben sowie nicht berufsunfähig sind, können auf Antrag ebenfalls Gründungsmitglied des Versorgungswerks werden. Sie können innerhalb einer Frist von sechs Monaten frei wählen, ob und ggf. in welcher Höhe sie einen Pflichtbeitrag zahlen wollen. Wählbar sind Beiträge in Zehntelstufen von 1/10 bis 10/10 des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung; 2008 betrug dieser 1.054,70 €. Daneben sind im Rahmen der Satzung auch zusätzliche freiwillige Beiträge möglich. Der Pflichtbeitrag für die nach der Gründung neu approbierten KollegInnen beträgt 5/10 des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, also derzeit 527,35 Euro. Für Mitglieder, bei denen das Einkommen die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, wird der persönliche Pflichtbeitrag dann durch Anwendung des aktuellen Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Einkünfte ermittelt.

Die Satzung des Versorgungswerks sieht folgende Leistungsarten vor: Über die Höhe der erworbenen Anwartschaften werden jährlich Anwartschaftsmitteilungen ausgestellt. Bei Rückfragen steht Ihnen das Versorgungswerk gerne zur Verfügung.

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Postanschrift:
Postfach 10 52 41
40043 Düsseldorf
Telefon: 0211-179369-0
Telefax: 0211- 179369-55
Email: office@ptv-nrw.de
Web: www.ptv-nrw.de
Telefonische Sprechzeiten: Mo – Do 9:00 - 12:00 u. 14:00 - 16:00; Fr 9:00 - 12:00
 
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