AKTUELLES: Nachrichten 2009
13.01.09
Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie nach den Übergangsregelungen
Im März 2007 hat die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg eine Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet, die sich an der Musterwei-terbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer orientiert. Die WBO ist am 23. Juni 2007 in Kraft getreten. Derzeit ist nur die Weiterbildung für den Bereich Klinische Neuropsychologie geregelt. Weitere Bereiche können zukünftig hinzukommen, wobei nach § 2 der WBO für einen „Bereich“ folgende Definition maßgebend ist: „Ein Bereich ist ein psychotherapeutisches Anwendungsfeld, für das mindestens die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
- Es besteht nachweislich epidemiologischer Studien für dieses Anwendungsfeld ein erheblicher Behandlungsbedarf.
- Es liegen in bedeutendem Umfang (neue) wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen zur Diagnostik und Behandlung von Störungen dieses Anwendungsfeldes vor.
- Die Diagnostik und Behandlung von Störungen dieses Anwendungsfeldes erfordern umfassende, spezifische Kenntnisse und Erfahrungen, die über das in der Ausbildung erworbene Ausmaß deutlich hinausgehen.
- Es handelt sich um ein Anwendungsfeld, das außerhalb des Diagnosespektrums der Kapitel F1 bis F9 des ICD-10 liegt. Spezialisierungen auf einzelne psychische Störungen stellen keinen Bereich für eine Weiterbildung dar.
Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie nach den Übergangsregelungen
Nach § 15 Abs. 1 der WBO („Übergangsregelungen“) erhalten Kammermitglieder, die vor In-Kraft-Treten der WBO in einem von § 2 und Abschnitt B der WBO abweichenden Weiterbildungsgang eine in Inhalt und Umfang den Anforderungen in Abschnitt B entsprechende Qualifikation erworben haben, auf Antrag die Anerkennung durch die Kammer, wenn die Weiterbildung gleichwertig ist. Der Antrag wird vom Prüfungsausschuss geprüft.
Kammermitglieder, die vor dem 23. Juni 2007 eine Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie abgeschlossen haben und im Regelfall ein entsprechendes GNP-Zertifikat haben, können nunmehr die Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen beantragen.
Alle notwendigen Informationen darüber, wie man die Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ nach den Übergangsregelungen der WBO formgerecht beantragen kann, finden Sie hier:
Das Antragsformular (obligatorisch) und das „Formblatt-Anlage 1“ (nur ggf. erforderlich) finden Sie hier (die Word-Formulare können am PC ausgefüllt, abgespeichert und ausgedruckt werden):
Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie nach den Übergangsregelungen
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