13.01.09 Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie nach den Übergangsregelungen

Im März 2007 hat die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg eine Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet, die sich an der Musterwei-terbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer orientiert. Die WBO ist am 23. Juni 2007 in Kraft getreten. Derzeit ist nur die Weiterbildung für den Bereich Klinische Neuropsychologie geregelt. Weitere Bereiche können zukünftig hinzukommen, wobei nach § 2 der WBO für einen „Bereich“ folgende Definition maßgebend ist: „Ein Bereich ist ein psychotherapeutisches Anwendungsfeld, für das mindestens die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Die genannten Weiterbildungsordnungen finden Sie hier:



Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie nach den Übergangsregelungen

Nach § 15 Abs. 1 der WBO („Übergangsregelungen“) erhalten Kammermitglieder, die vor In-Kraft-Treten der WBO in einem von § 2 und Abschnitt B der WBO abweichenden Weiterbildungsgang eine in Inhalt und Umfang den Anforderungen in Abschnitt B entsprechende Qualifikation erworben haben, auf Antrag die Anerkennung durch die Kammer, wenn die Weiterbildung gleichwertig ist. Der Antrag wird vom Prüfungsausschuss geprüft.

Kammermitglieder, die vor dem 23. Juni 2007 eine Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie abgeschlossen haben und im Regelfall ein entsprechendes GNP-Zertifikat haben, können nunmehr die Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen beantragen.

Alle notwendigen Informationen darüber, wie man die Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ nach den Übergangsregelungen der WBO formgerecht beantragen kann, finden Sie hier:



Das Antragsformular (obligatorisch) und das „Formblatt-Anlage 1“ (nur ggf. erforderlich) finden Sie hier (die Word-Formulare können am PC ausgefüllt, abgespeichert und ausgedruckt werden):



 
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