AKTUELLES: Nachrichten 2009
23.01.09
Information zur Fortbildung und zum Fortbildungszertifikat
Hinsichtlich der Begriffe "Fortbildungspflicht" und "Fortbildungszertifikat" tauchen immer wieder einige grundsätzliche Fragen auf.
Die unten downloadbare Datei gibt Antworten zu folgenden Fragen:
Die unten downloadbare Datei gibt Antworten zu folgenden Fragen:
- Für wen gilt die sogenannte Fortbildungspflicht?
- Ist jedes Kammermitglied verpflichtet, die Erfüllung seiner Fortbildungsverpflichtung mit dem Fortbildungszertifikat nachzuweisen?
- Was nützt mir als Angestellte/r in einer Beratungsstelle oder einer Reha-Klinik das Fortbildungszertifikat, wenn es in meinem Fall "nur" eine freiwillige Angelegenheit ist?
- Kann ich mir nicht die ganze "Punktesammlerei" ersparen, wenn ich ein Fortbildungszertifikat nicht zwingend brauche?
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