25.03.09 Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung weiter strittig
Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit
(BPtK) Die Behandlung von schwerstkranken Drogenabhängigen mit Diamorphin bleibt ein Streitpunkt in der Regierungskoalition. In der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zeichnete sich keine Kompromisslinie zwischen CDU/CSU und SPD ab.

Anlass der Anhörung ist u. a. ein Gesetzentwurf des Bundesrates, der sich dafür ausgesprochen hatte, die Behandlung von Schwerstabhängigen mit synthetisch hergestelltem Heroin auf Kosten der Krankenkassen zu ermöglichen. Inhaltlich weitgehend gleichlautend ist ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf von Abgeordneten der SPD, FDP, Die Grünen und Die Linke. Die Gesetzentwürfe werden von der BPtK unterstützt.

Das Gesetz soll die rechtliche Grundlage für die Einstufung von Diamorphin als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel schaffen sowie den Zugang zur Substitutionsbehandlung regeln. Die Diamorphinbehandlung kommt danach nur für solche Opiatabhängige in Betracht, die mindestens 23 Jahre alt sind, mindestens zwei Therapien erfolglos durchlaufen haben und bei denen eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Abhängigkeit, verbunden mit schwerwiegenden körperlichen und psychischen Störungen, vorliegt. Zudem soll eine psychosoziale Betreuung während der ersten sechs Monate der Behandlung obligatorisch sein und die Behandlung darf auch nur in speziellen Einrichtungen erfolgen.

Kritiker der Gesetzentwürfe, z. B. die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die gesetzlichen Krankenkassen, bemängeln, dass die gewählten Ein- und Ausschlusskriterien für die diamorphingestützte Behandlung unpraktikabel seien und nicht ausreichen würden. Insbesondere sei die Gruppe der Abhängigen, die mit Ersatzstoffen nicht erreichbar sind, nicht von der Gruppe der Abhängigen abzugrenzen, mit denen auch eine "klassische" Substitutionstherapie möglich ist. Sie befürchten, dass dadurch bis zu 80.000 Opiatabhängige Anspruch auf eine Diamorphinbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen haben könnten. Zudem sei die diamorphingestützte Behandlung zu wenig ausstiegsorientiert und es sei unklar, wie groß der Anteil der psychosozialen Betreuung am Erfolg des Modellprojektes gewesen sei.

Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion haben aus diesem Grund einen Antrag für ein neues Modellprojekt zur heroingestützten Substitutionsbehandlung gestellt, das insbesondere geeignete Ein- und Ausschlusskriterien, eine Ausstiegsorientierung und den Faktor der psychosozialen Betreuung und der Strukturierung des Tagesablaufs für die Stabilisierung der Opiatabhängigen untersuchen soll.

Diamorphin ist als reines, synthetisch hergestelltes Heroin ein farbloses Pulver, das aus Morphin, dem getrockneten Milchsaft des Schlafmohns, hergestellt wird. Straßenheroin ist im Unterschied zu reinem Heroin oft mit anderen Substanzen wie Laktose, Gips, Puderzucker oder Paracetamol gestreckt und hat häufig eine graue oder braune Farbe. Unter Abhängigen besteht eine hohe Infektionsgefahr mit HIV und Hepatitis, weil gemeinsam Spritzen und Besteck benutzt werden. In einem großen Modellprojekt mit über 1.000 Schwerstkranken erwies sich die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin als wirksamer als mit Methadon. Es kam insbesondere zu einem stärkeren Rückgang des illegalen Drogenkonsums und der Kriminalität.
 
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