25.03.09 Sozialpsychiatrievereinbarung
Ambulante Behandlungsangebote für Kinder und Jugendliche sichern
(BPtK) Kinder und Jugendliche mit komplexen psychischen Störungen können vielfach auch ambulant erfolgreich behandelt werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt deshalb den Gesetzentwurf zur 15. AMG-Novelle, der heute vom Deutschen Bundestag in Erster Lesung beraten wird. Der Gesetzgeber will darin Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen verpflichten, eine so genannte Sozialpsychiatrievereinbarung für die ambulante Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen abzuschließen.

"Dieses ambulante und multiprofessionelle Angebot ist unbedingt notwendig, damit Kinder und Jugendliche für die Behandlung ihrer psychischen Krankheit nicht aus ihren Familien gerissen werden und weiter die Schule besuchen können", erklärt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. Evidenzbasierte Leitlinien empfehlen eine stärker psychotherapeutisch ausgerichtete Behandlung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen. "Deshalb ist es notwendig, auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychologische Psychotherapeuten als Vertragspartner im Gesetz zu benennen."

Die bisherigen Verträge zur sozialpsychiatrischen Versorgung waren von den Krankenkassen aufgrund des neuen einheitlichen Finanzierungssystems in der gesetzlichen Krankenversicherung ("Gesundheitsfonds") vorsorglich gekündigt worden. Die Sozialpsychiatrievereinbarungen stellten bisher sicher, dass psychisch kranke Kinder und Jugendliche von multiprofessionellen Teams auch ambulant behandelt werden konnten.

In der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) sieht der Gesetzgeber jetzt eine bundeseinheitliche Vertragsregelung vor, die alle Krankenkassen gleichermaßen zur Finanzierung der sozialpsychiatrischen Versorgung verpflichtet. "Der Gesetzgeber sollte gleichzeitig einen Anstoß zu einer besser gesicherten Qualität der Versorgung psychisch kranker Kinder geben", forderte BPtK-Präsident Richter. "Wir brauchen eine stärkere Orientierung an Leitlinien und eine fortlaufende Evaluation der Behandlungsprozesse und -ergebnisse. Nur dann ist gesichert, dass die angestrebten Versorgungsziele auch realisiert werden."
 
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