Fachtagung Ombudstelle vom 05.12.2008
„Ombudsstelle - niederschwelliges Beschwerdemanagement - eine Option für die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg?“
Am 5.12.2008 führte die LPK eine Fachtagung zum Thema „Ombudsstelle für niederschwelliges Konfliktmanagement bei Beschwerden - Eine Option für die Landespsychotherapeutenkammer Baden Württemberg?“ durch. Die Initiative dazu folgte einer intensiven Diskussion im Vorstand, da im Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg außer der Berufsgerichtsbarkeit keine weitere Möglichkeit zum Umgang mit Beschwerden von PatientInnen und Kammermitgliedern vorgesehen ist. Auf der Tagung entstand die Möglichkeit, mit KollegInnen, Berufsrichtern und Fachleuten des Sozialministeriums die Frage zu diskutieren, ob parallel zur juristischen Erfassung eine Prüfung von Beschwerden auf fachlich ethischer Ebene durch besonders geschulte KollegInnen erfolgen könnte. Dieses sollte im Sinne des Schutzes der von Beschwerden Betroffenen gesehen werden. Der „Ombud“ soll demnach die Aufgabe einer unparteiischen Vertrauensperson erfüllen. Häufig werden Berufsgerichtsverfahren aus Sicht der Betroffenen zu einer "Niederlage", wenn diese eingestellt werden müssen, weil juristisch erfassbar kein Berufspflichtenverstoß nachgewiesen werden kann. Organisiert wurde die Tagung von Vorstandsmitglied Kristine Göpel in Zusammenarbeit mit Kammergeschäftsführer Hartmut Gerlach und Kammeranwältin Dagmar Löffler.

Interessante Vorträge haben die lebhafte und mit positiver Resonanz getragene Diskussion angestoßen. Michael Krenz, Präsident der Berliner Psychotherapeutenkammer, präsentierte die differenziert ausgearbeitete Struktur seiner Kammer. Diese hat neben dem juristischen Verfahren ein Schlichtungsverfahren mit der fließenden Möglichkeit von anonymer Auskunftsanfrage über Mediation bis hin zu einem Schlichtungsverfahren installiert. Dr. Bruno Waldvogel, Vizepräsident der Bayrischen Kammer, sprach über das dort eingeführte Verfahren, die wie die LPK-BW keine eigene Struktur eines Beschwerdemanagements hat und näherte sich mit seinem Vortrag aus ethischer Sicht dem bestehenden Spannungsverhältnis zwischen Fürsorgewunsch und Aufsichtspflicht. Frau Dr. Hillebrand, Vorsitzende eines von Institutionen unabhängigen Ethikvereins berichtete eindrücklich aus der praktischen, zeitintensiven Arbeit mit Rat suchenden Patienten.

In der Abschlussdiskussion wurde deutlich, dass es für die LPK sinnvoll ist, eine Ombudsstelle aufzubauen, die neben der juristischen Klärung zusätzlich zu einer Klärung der interpersonellen Konflikte beitragen könnte. Der Vorstand der LPK-BW nahm den Wunsch auf, eine Struktur dazu zu erarbeiten. Es wurde zwischenzeitlich eine Kommission eingerichtet, um die Einrichtung eines Beschwerdemanagements in der LPK-BW weiter voranzubringen.







 
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