15.05.09 RTL: Show-Experimente mit Babys
(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert strengere Mediengesetze, die Säuglinge vor TV-Experimenten schützen. Anlass für diese Forderung ist eine neue RTL-Serie ab Juni, in denen Teenager ihre elterlichen Fähigkeiten an fremden Säuglingen testen. Der Kölner TV-Sender erweckt dabei den Eindruck, als könne man ein sieben Monate altes Baby einige Tage von seinen Eltern trennen, ohne dessen Gesundheit zu gefährden.

"Babys brauchen ihre Eltern - jeden Tag", stellte Peter Lehndorfer, Vorstand der BPtK, in Berlin fest. Die Fähigkeit, sich zu binden, entwickelt der Mensch im frühesten Kindesalter. "Ein Baby braucht seine Eltern tagtäglich wie seine Nahrung." Eine zu lange Trennung kann für ein kleines Kind schnell zu einem traumatischen Erlebnis werden. Das Kind erlebt die Trennung als absoluten, endgültigen Verlust der Eltern. "Eine Trennung von der wichtigsten Bezugsperson kann Kinder seelisch überfordern und langfristig schwere psychische Störungen verursachen", erklärt BPtK-Vorstand Lehndorfer. "Wer seine Kinder für eine TV-Show tagelang fremden Personen überlässt, riskiert, dass sie später psychisch erkranken und z. B. depressiv oder hyperaktiv werden oder lebenslang klammern", warnt Lehndorfer.

"RTL treibt sein TV-Geschäft mit fragwürdigen Show-Experimenten voran", kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. "Ein TV-Sender sollte nicht einmal den Anschein erwecken, als dürfe man mit Babys experimentieren. Wir können nur hoffen, dass die Babys nicht tatsächlich tagelang ihre Eltern entbehren mussten." Schwer verständlich sei auch, dass der Sender überhaupt Eltern fand, die bereit waren, sieben- bis 14monatige Säuglinge für ein Show-Experiment zur Verfügung zu stellen. Was auch immer die Eltern für sich oder ihre Kinder erreichen wollen, dies ist der falsche Weg. RTL erhöht seine Einschaltquoten, die Zuschauer werden unterhalten - und das Baby? Es hat nichts davon, bestenfalls trägt es keinen Schaden davon. "Die Länder sollten prüfen, ob die geltenden Mediengesetze ausreichen, um Kinder vor gesundheitsgefährdenden TV-Experimenten zu schützen", forderte Richter. Schon jetzt können Jugendämter bei Verdacht prüfen, ob nicht eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
 
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