26.05.09 Diotima-Ehrenpreis für Detlev Kommer
(BPtK/LPK) Die deutsche Psychotherapeutenschaft hat erstmals den so genannten Diotima-Ehrenpreis verliehen. Preisträger sind neben Annelies Arp-Trojan, Hans-Joachim Schwarz, Prof. Dr. Hans-Volker Werthmann und der im Sommer 2005 verstorbene Präsident der Bundes- und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Detlev Kommer.

Mit dem Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft werden Personen geehrt, die sich besonders um die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben oder sich durch ein besonderes berufspolitisches oder wissenschaftliches Engagement auszeichnen. Der Preis ist nach Diotima aus Mantinea benannt, einer mythischen Priesterin der Antike. Sie gilt als Lehrerin des Sokrates, die ihn dazu inspirierte, als erster Philosoph die Seele des Menschen in den Mittelpunkt seines Denkens und Lehrens zu stellen.

In seiner Laudatio würdigte der heutige BPtK-Präsident Prof. Rainer Richter seinen Vorgänger als Querdenker im besten Sinne, der mit seinen Positionen und Konzepten immer wieder Anlass gegeben habe, intensiv über Selbstverständnis und den Weg der Profession zu streiten. Kommer habe in unermüdlichem Einsatz und großem strategischen Weitblick Gründung und Aufbau zunächst der Landeskammer BW, dann der Bundespsychotherapeutenkammer vorangetrieben und damit Strukturen geprägt, in denen sich die Psychotherapeutenschaft heute bewege. Immer habe er dafür geworben, dass die Psychotherapeutenschaft zu gemeinsamen Positionen finde, was vor allem zu Beginn des Aufbaus der Kammern keine Selbstverständlichkeit war. Dem heutigen Vorstand der BPtK sei es ein großes Anliegen gewesen, dass Detlev Kommer der erste Diotima-Preisträger werde. Für ihren verstorbenen Vater nahmen seine Kinder, Valérie, Jerôme und Marcel Kommer den Preis entgegen.

Im Vorfeld der Preisverleihung würdigten die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher sowie BMG-Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder die Bedeutung, die die Psychotherapie inzwischen in der deutschen Gesundheitsversorgung habe. Mit dem Psychotherapeutengesetz sei ein Heilberuf und damit ein Rechtanspruch auf die Versorgung von Leistungen durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschaffen worden. Nach 10 Jahren PTG sei vieles für die Versorgung und für den Berufsstand erreicht worden. Änderungsbedarf gebe es an unterschiedlichen Punkten, z.B. in der Finazierung und Gestaltung der praktischen Tätigkeit während der Ausbildung sowie in der Verbindlichkeit von Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie für die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses.

WeitereInformationen finden Sie auf der Seite der BPtK:



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