18.06.09 30. Juni: Stichtag für PKV-Basistarif

(BPtK) Seit dem 1. Januar 2009 muss sich jeder krankenversichern. Der neu eingeführte PKV-Basistarif ist insbesondere für psychisch kranke Menschen interessant, weil die private Krankenversicherung (PKV) ihnen bisher regelmäßig einen privaten Versicherungsschutz verwehrte. Die PKV muss den Basistarif jedoch ohne Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge anbieten und sie darf keinen ablehnen, der einen berechtigten Antrag stellt.

Psychische Krankheiten sind alltäglich. Nach den Ergebnissen des Bundesgesundheitssurveys 2004 erkrankt etwa jeder dritte Erwachsene im Laufe eines Jahres an einer psychischen Störung. Der PKV-Basistarif kann sogar für junge Menschen eine wichtige Wahlmöglichkeit sein. Wer sich als Kind schwer konzentrieren konnte und z. B. mit Ritalin behandelt wurde, wer als Mädchen magersüchtig oder als Junge verhaltensauffällig war, hatte bisher schon als 20- bis 30jähriger Schwierigkeiten, sich privat zu versichern.

Bis zum 30. Juni 2009 können alle derzeit privat Versicherten noch in den PKV-Basistarif wechseln. Nicht an diese Frist gebunden sind privat Versicherte, die mindestens 55 Jahre alt oder finanziell hilfebedürftig sind. Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung können nur innerhalb von sechs Monaten nach Begründung ihrer freiwilligen Mitgliedschaft in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Personen, die schon am 31.12.2008 freiwillig gesetzlich versichert waren, können darüber hinaus bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Im Zweifelsfall sollte der Antrag schriftlich per Einschreiben gestellt werden. Bei Schwierigkeiten kann man sich an das Verbrauchertelefon der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Auch die Ombudsstelle der PKV versucht im Beschwerdefall zu vermitteln.
 
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