24.06.09 Karlsruher Diamorphin-Modell trotz Bundestagsbeschluss weiterhin ungewiss

CDU-Landtagsfraktion unter Vorsitz von Stefan Mappus gefährdet bewährtes Modell

Am 28.05.2009 wurde das Gesetz zur Behandlung von Schwerstabhängigen mit Diamorphin vom Bundestag fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit verabschiedet. Als einziger Standort in Baden-Württemberg, der erfolgreich an der bundesweiten Erprobung des so genannten Heroinmodells teilgenommen hatte, war die Karlsruher Ambulanz Arbeiterwohlfahrt (AWO) beteiligt. Nun droht durch eine Initiative der CDU-Landtagsfraktion unter Führung von Stefan Mappus trotz Gesetzgebung nach mehreren Jahren der Ungewissheit erneut das Aus.

Künftig wird das Pharmazeutisch hergestellte Heroin durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Trug 2008 noch die Stadt Karlsruhe die alleinigen Kosten, wurde die Finanzierung zu Gunsten der Kommunen verlagert. Bereits mehrmals, zuletzt im Oktober letzten Jahres plädierte die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg für eine politische sowie eine medizinische bzw. psychotherapeutische Lösung.

Mit dem Beschluss des Bundestags schien das nun Projekt gesichert zu sein. Pläne der CDU-Landtagsfraktion zu Umsetzung des Gesetzes sehen nun allerdings vor, dass das künstliche Heroin nur an den landeseigenen Psychiatrischen Zentren oder deren Tageskliniken abgegeben werden kann. Die widerspricht nicht nur den geforderten dezentralen Lösungen – die Wege für die Schwerstabhängigen z.T. deutlich verlängern, womit kaum eine akzeptable Versorgung und Behandlung gewährleistet werden kann – sondern beschädigt ein erfolgreiches Konzept (von dem auch die Landesregierung lernen könnte). Der Karlsruher Gemeinderat hatte schnell auf die Vorschläge reagiert und eine von allen Fraktionen unterzeichnete Resolution an die Landesregierung verabschiedete. Hierin distanziert sich die Stadt von dem geplanten Diamorphin-Konzept. Gefordert werde eine Lösung, die sowohl kurze Wege für Schwerstabhängige biete und bereits bestehende Strukturen des Modells der AWO-Ambulanz berücksichtige (siehe auch den Bericht und den Kommentar aus den Badischen Neuesten Nachrichten vom 16.6.2009).

Der außergewöhnliche Erfolg des Konzepts der AWO resultiert aus der einheitlichen Versorgung der Ambulanz. Diese muss weiterhin aufrechterhalten werden. Für die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg ist völlig unverständlich, wieso die CDU-Landtagsfraktion – quasi durch die Hintertür – sich gegen den Gesetzesbeschluss stellt und die erfolgreiche Modell-Ambulanz in Karlsruhe erneut wider medizinischem und therapeutischem Wissen torpedieren will.



 
zurück  nach oben  diese Seite drucken
© LPK-BW   http://www.lpk-bw.de
lpktop4.jpg