28.07.09 Sozialpsychiatrie: Ambulante Versorgung von psychisch kranken Kindern


(BPtK) Kinder und Jugendliche mit komplexen psychischen Störungen haben zukünftig einen gesicherten Anspruch auf eine ambulante multiprofessionelle Behandlung. Der Bundesrat stimmte heute der 15. Novellierung des Arzneimittelgesetzes einschließlich zahlreicher weiterer Änderungen im Sozialrecht zu und sicherte damit auch die sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sind zukünftig gesetzlich verpflichtet, entsprechende Verträge zu schließen. Die Krankenkassen hatten die bisher freiwilligen Vergütungsvereinbarungen wegen der Einführung des Gesundheitsfonds gekündigt.

Multiprofessioneller Behandlungsansatz

Der Gesetzgeber stellt mit der 15. AMG-Novelle ein multiprofessionelles Behandlungskonzept für Kinder und Jugendliche mit komplexen psychischen Störungen dauerhaft sicher. In den Sozialpsychiatrievereinbarungen ist die Vergütung niedergelassener Ärzte für Leistungen zu regeln, die nicht von ihnen selbst, sondern durch Angehörige anderer Berufe erbracht werden, beispielsweise durch Logopäden oder Heilpädagogen. Diese können bei den Ärzten angestellt oder im Rahmen von Kooperationen tätig sein.

Gesetz nennt Psychotherapeuten nicht

Die neuen gesetzlichen Regelungen nennen allerdings neben den Ärzten nicht die Psychotherapeuten, wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) im Gesetzgebungsverfahren gefordert hatte. Dem Gesetzgeber ging es ausschließlich um die Fortführung der bisherigen Verträge. Darüber hinausreichende Veränderungen wollte er nicht. Die Sozialpsychiatrievereinbarung sieht jedoch nur die Regelung einer Vergütung für bestimmte Ärzte, nicht aber für Psychotherapeuten vor. "Der Gesetzgeber hat damit die Chance vertan, einen multiprofessionellen Behandlungsansatz auch zwischen Psychotherapeuten einerseits und den Angehörigen anderer Gesundheitsberufe andererseits zu fördern", kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, BPtK-Präsident.

Kompetenzen von Psychotherapeuten

Die BPtK wird sich weiterhin für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Vereinbarungen selbst einsetzen. Dabei muss auch die Frage beantwortet werden, ob es für eine multiprofessionelle Zusammenarbeit in diesem Sinne notwendig ist, Psychotherapeuten bestimmte formale Befugnisse einzuräumen. Bisher können Psychotherapeuten keine Heilmittel (z. B. Ergotherapie, Logopädie) verordnen. Dies erschwert rechtlich ihren Einbezug in die Sozialpsychiatrievereinbarung.


 
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