23.09.09 Erweiterter Bewertungsausschuss: Mehr Geld für ambulante Psychotherapie

(BPtK) Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Rahmenbedingungen für die Teilzulassung verbessert. Laut Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) vom 2. September 2009 werden die Krankenkassen zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen. "Wir hoffen, dass nun tatsächlich halbe Praxissitze in größerem Umfang ausgeschrieben und nachbesetzt werden. Das wäre ein Zeichen generationenübergreifender Solidarität", stellt Jürgen Tripp, Sprecher der Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung, fest.

Der EBA geht davon aus, dass Teilzulassung und Mindestquote zu mehr antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen der Psychotherapeuten führen werden. Diese Mengenentwicklung wird nun zusätzlich zur Morbiditätsrate bei der Fortschreibung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung berücksichtigt. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen 2010 hierfür pauschal 40 Millionen Euro. Die Mengenentwicklung im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung soll beobachtet werden, insbesondere um festzustellen, ob die Erhöhung um 40 Millionen Euro tatsächlich ausreicht.

Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-OrgWG) hatte der Gesetzgeber Anfang des Jahres die Möglichkeit geschaffen, auch halbe Praxissitze nachzubesetzen. Mit demselben Gesetz hatte er die Altersgrenze für niedergelassene Psychotherapeuten aufgehoben und eine Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eingeführt.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte bei Wegfall der Altersgrenze dafür geworben, dass Psychotherapeuten, die über die Altersgrenze hinaus weiter tätig sein wollen und ihre Praxistätigkeit einschränken, einen hälftigen Versorgungsauftrag ausschreiben, damit für den psychotherapeutischen Nachwuchs mehr Niederlassungsmöglichkeiten entstehen. Gleichzeitig können so mehr Behandlungsplätze für psychisch kranke Menschen entstehen - eine angesichts der Unterversorgung notwendige Entwicklung, die nun von den Krankenkassen finanziert wird und nicht zu Lasten anderer Arztgruppen aus der Gesamtvergütung zu finanzieren ist.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschließt bei strittigen Entscheidungen anstelle des Bewertungsausschusses Regelungen zur Vergütung der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dem Bewertungsausschuss gehören jeweils drei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung benannte Mitglieder an. Den Vorsitz führen abwechselnd ein Vertreter der Ärzte und Psychotherapeuten und ein Vertreter der Krankenkassen. Bei strittigen Entscheidungen wird der Bewertungsausschuss auf Verlangen mindestens zweier Mitglieder um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, von denen die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils ein Mitglied benennen.
 
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