07.10.09 BVA: ADHS im Morbi-RSA weiter berücksichtigt

(BPtK) Das Bundesversicherungsamt (BVA) berücksichtigt auch im nächsten Jahr ADHS als Krankheit im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen drohten 2010 aus der Liste der 80 häufigsten und teuersten Krankheiten gestrichen zu werden, deren Kosten zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden.

Die BPtK konnte aber mit ihrer Argumentation überzeugen, dass bei ADHS insbesondere erwogen werden muss, dass diese psychische Erkrankung ganz überwiegend im Kindes- und Jugendalter auftritt. "Mit dieser Entscheidung bestätigt das BVA seinen Kurs, den Morbi-RSA pragmatisch und zweckmäßig weiterzuentwickeln", stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Über 90 Prozent der ADHS-Diagnosen erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Standardmäßig werden im Morbi-RSA aber nur Krankheiten berücksichtigt, deren Kosten um das 1,5fache über den durchschnittlichen Leistungsausgaben aller Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse liegen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob es sich um eine Kinderkrankheit handelt oder eine Krankheit, die in jedem Lebensalter auftritt. Ein solches Kriterium führt aber z. B. bei ADHS zu einer falschen Bewertung der Krankheit. ADHS gehört zu den häufigsten Kinderkrankheiten und ist - völlig unstrittig - prospektiv mit hohen Behandlungskosten verbunden. Sie gehört, obwohl sie fast ausschließlich in der Kindheit und Jugend auftritt, zu den fünfzig kostenintensivsten Erkrankungen überhaupt. Schon der Wissenschaftliche Beirat beim BVA hatte deshalb in seinem Gutachten 2007 kritisiert, dass im Morbi-RSA "Krankheiten, die einen Häufigkeitsgipfel in einem nach Alter abgegrenzten Lebensabschnitt aufweisen, beispielsweise im Kindesalter, systematisch unterbewertet" werden.

Positiv an der aktuellen Entscheidung ist ferner, dass das BVA am so genannten "All-Encounter-Modell" festhält. Bei den meisten Diagnosegruppen lösen stationäre und ambulante Diagnosen gleichermaßen Zuschläge aus, sodass Fehlanreize für stationäre Aufenthalte vermieden werden. Zudem werden Arzneimittelwirkstoffe nur zu einem kleinen Teil zur Validierung ambulanter Diagnosen hinzugezogen. Von einzelnen Ausnahmen abgesehen (z. B. Schizophrenie und bipolare Störungen), werden so einseitige Anreize für pharmakologische Behandlungen verhindert.

Das BVA griff auch den Vorschlag der BPtK auf, die unspezifischen Diagnosen einer depressiven Störung in eine eigene Morbiditätsgruppe auszulagern. Somit werden sich künftig die Unterschiede im Schweregrad der depressiven Erkrankung und den damit assoziierten Kosten auch in den Zuschlägen niederschlagen. Unterschiede hinsichtlich der Morbiditätsstruktur der Versicherten zwischen den Krankenkassen können so passgenauer ausgeglichen werden.

Die BPtK spricht sich allerdings weiter dafür aus, in der kommenden Legislaturperiode die Zahl der Krankheiten, die im Morbi-RSA berücksichtigt werden, auf deutlich mehr als 80 zu erhöhen und dabei grundsätzlich eine Alters- und Geschlechtsadjustierung vorzusehen.



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