07.10.09 BPtK fordert transparente Leistungserfassung
Neues Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik
(BPtK)"Die Behandlungsleistungen, die Patienten in Psychiatrie und Psychosomatik erhalten, sollten transparent erfasst werden", fordert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), in der Diskussion um das neue Entgeltsystem für die stationäre Versorgung von psychisch kranken Menschen.

Die BPtK hat deshalb dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) einen überarbeiteten "Operationen- und Prozedurenschlüssel" (OPS) zur Leistungserfassung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen vorgeschlagen. "Es darf nicht weiter unklar bleiben, welche Leistungen ein Patient im Einzelnen erhält, wenn er sich in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus behandeln lässt", fordert BPtK-Präsident Richter. "Denn ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist, ob und wie häufig ein Patient einzel- und gruppentherapeutische Behandlungen erhält."

Die psychotherapeutischen oder psychosomatischen "Leistungskomplexe", wie sie der bisherige OPS enthält, sind für eine differenzierte und transparente Erfassung des Leistungsgeschehens nicht geeignet. Zwar sind für Leistungskomplexe bestimmte Mindestanforderungen formuliert, die einzelnen Leistungen sind aber teilweise untereinander austauschbar. Dies hat zur Folge, dass die tatsächlichen Leistungen, die innerhalb ein und derselben Komplexziffer erfasst werden, sich erheblich unterscheiden können. Außerdem ist die Kodierung über Leistungskomplexe fehleranfällig, da die Behandlungsleistungen, die ein einzelner Patient erhalten hat, nicht immer eineindeutig einer Komplexziffer zuordenbar sind.

Nach dem BPtK-Konzept sollen deshalb für die Ermittlung kostenhomogener Patientengruppen zunächst Einzelleistungen erfasst werden, insbesondere Behandlungsleistungen, die besonders aufwändig und damit geeignet sind, zwischen verschiedenen Patientengruppen zu unterscheiden. Je nach Krankheitsbild und Schweregrad der Erkrankung kann beispielsweise der Anteil psychotherapeutischer Leistungen erheblich variieren. Patienten, die akut suizidgefährdet sind, oder einen instabilen Therapieverlauf haben, benötigen häufiger psychotherapeutische Kriseninterventionen und zeitweise Einzelbetreuung durch das Pflegepersonal als andere Patienten.

Anlass für das BPtK-Konzept ist das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG), das am 25. März 2009 in Kraft trat. Nach dem Gesetz muss für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser ein neues Entgeltsystem entwickelt werden, das medizinisch unterscheidbare Patientengruppen und ihren unterschiedlichen Behandlungsaufwand abbildet. Die Grundstrukturen des Entgeltsystems sind bis Ende 2009 vom GKV-Spitzenverband, vom Verband der privaten Krankenversicherung und von der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu vereinbaren.
 
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