29.10.09 Bericht über die Kammer Vertreterversammlung am 19.09.09

Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz, berichtete zunächst über die auf Bundes- und Landesebene anstehenden Themen und diesbezügliche Aktivitäten der Landespsychotherapeutenkammer (LPK) und auch der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Neben den im letzten Newsletter veröffentlichten Kammeraktivitäten und berufspolitischen Entwicklungen berichtete Dr. Munz, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Prüfung der sog. Richtlinienverfahren gemäß §§ 13 bis 15 Psychotherapierichtlinie (Psychoanalytisch begründete Verfahren: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) und Analytische Psychotherapie (AP) sowie Verhaltenstherapie (VT), jeweils im Bereich der Erwachsenenpsychotherapie) bezüglich des therapeutischen Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit begonnen habe. Hierzu wurden die Beratungsthemen und ein Fragenkatalog veröffentlicht, um den Fachgesellschaften, Sachverständigen, Dachverbänden von Psychotherapeuten- und Ärztegesellschaften sowie den Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen bis zum 20 November 2009 die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die wichtigen Fragen des G-BA sind hierzu, wie sich analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie differenzieren lassen, die Krankheits- und Behandlungstheorien der Richtlinienverfahren VT, TP und AP und, zentrales Thema für die Prüfung, welche Studien zur Wirksamkeit, Nutzen und Wirtschaftlichkeit der Verfahr, auch im Vergleich untereinander vorliegen.

Weiter führte Dr. Munz aus, dass der G-BA die von der Bundesregierung gesetzlich geforderte Mindestquote von 20 % für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nur zögerlich und nicht gesetzeskonform umsetze. Sowohl die Regelung, dass im Rahmen der 20 % Quote nur Kolleginnen und Kollegen zugelassen werden können, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln als auch eine uneingeschränkte Zulassung bis zur 20% Quote sei im Entwurf des G-BA nicht umgesetzt. Der G-BA fordere, dass alle doppelt als PP und KJP Zugelassenen in der Quote zu 50% Berücksichtigung finden sollten, unabhängig, ob sie dann auch zu 50% Kinder und Jugendliche behandeln würden. Weiterhin schlage der G-BA vor, dass zunächst überall in einer KV mindestens 10 % KJP zugelassen sein müssten, bevor dann im gesamten KV-Gebiet weiter auf 20 % zugelassen werde. Der G-BA begründet das damit, dass mit dieser Regelung mit KJP stark unterversorgte Gebiete besser versorgt werden würden. Mitglieder der Vertreterversammlung äußerten, dass der G-BA nicht berücksichtige, dass damit die Mangelversorgung in anderen Gebieten über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten bleibt. Zwischenzeitlich hat die BPtK berichtet, dass der G-BA nach kritischer Rückfrage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bei der Position bleibe, abweichend von den gesetzlichen Vorgaben erst alle Planungsbereiche mit mindestens 10 % KJ-Therapeuten zu besetzen, bevor die 20 % Quote dann in allen Bereichen der KV umgesetzt werde. Die BPtK weist mit Beispielen darauf hin, dass diese Regelung die massive Unterversorgung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche fast nicht ändere und beabsichtige, erneut beim BMG zu intervenieren.

Nach ausführlicher Diskussion des Berichtes des Kammervorstands befasste sich die Vertreterversammlung mit dem Haushalts- und Bilanzbericht für 2008 sowie mit dem Zwischenbericht zum Haushalt 2009. Der Jahresabschluss 2008 zeigte erfreulicherweise einen Überschuss von 116.265,35 Euro, was per Beschluss der gesetzlich geforderten Betriebsmittelrücklage zugeführt wurde. Nach Diskussion des Haushaltsabschlusses 2008 und des Zwischenberichts zum Haushalt 2009 erfolgte die Entlastung des Vorstandes für 2008 sowie für die Jahre 2006 und 2007. Diese Entlastungen waren vom Vorstand in den vergangenen Vertreterversammlungen nicht beantragt worden, da durch die finanziellen Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsstelle, die von der damaligen Geschäftsstellenleiterin verursacht wurden, Unklarheit über die Schadensregulierung bestand. Inzwischen wurde die unterschlagene Summe von der ehemaligen Mitarbeiterin zurückerstattet, woraufhin die Entlastung des Vorstandes in dieser Vertreterversammlung beantragt und nach längerer und auch kontroverser Diskussion für diese drei Jahre mit großer Mehrheit beschlossen wurde.

Danach erfolgte die Verabschiedung des Haushaltsplans für 2010, der eine leichte Erhöhung von 20.000 Euro gegenüber dem laufenden Jahr vorsieht. Die folgende Diskussion über die Haushalts- und Kassenordnung, deren Erstellung vom Wirtschaftsprüfer angemahnt worden war, verlief konstruktiv und wurde mit der Verabschiedung dieser Ordnung beendet.
Für die Vertreterversammlung des Versorgungswerks wurden zwei Stellvertreter gewählt, Dipl.-Psych. Sabine Schäfer sowie Dr. Dipl.-Psych. Friedrich Kapp.

Die Ausschussvorsitzenden der Kammerausschüsse berichteten anschließend über die Tätigkeit der vergangenen vier Jahre, wofür ihnen die Vertreterversammlung und der Vorstand ausdrücklich dankten. Ausführliche Berichte über die Ausschussarbeit werden Anfang nächsten Jahres veröffentlicht. Präsident Munz verabschiedete anschließend die KollegInnen, die sich bei der Kammerwahl im Herbst nicht mehr zur Wahl stellen und bedankte sich auch bei ihnen für ihre Mitarbeit, insbesondere bei den beiden Versammlungsleitern Sybille Seeger und Sigfried Schmieder. Auch der Justitiar und Geschäftsführer der Kammer, RA Hartmut Gerlach, der Ende September die Kammer verlies, verabschiedete sich in einer kurzen Rede von der Versammlung und nahm den Dank des Vorstandes und der Versammlung für seinen großen Einsatz für die Kammer seit deren Gründung entgegen. Bis Ende des Jahres führt RAin Dagmar Löffler, Leiterin der Rechtsabteilung, die Geschäfte kommissarisch.
Zum Forschungsgutachten über die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten berichtete Dietrich Munz unter dem letzten Tagesordnungspunkt den weiteren Fortgang der Diskussion und erläuterte in Stichworten ein Diskussionspapier der Bundespsychotherapeutenkammer zur Ausbildung. Die BPtK stelle zur Diskussion, dass es künftig nur noch einen psychotherapeutischen Beruf geben solle. In den Zugangsbedingungen zur Ausbildung und bezüglich des berufsrechtlichen Abschlusses sei eine vollständige Gleichstellung vorgesehen. Das würde bedeuten, dass sowohl Psychologen als auch Pädagogen, Sozial- und Heilpädagogen mit einem Masterabschluss mit entsprechend umfangreichem, definiertem klinischem Anteil zur Ausbildung zugelassen werden könnten. Weiterhin seien alle so auszubilden, dass sie über Behandlungsgrundkenntnisse über alle Altersgruppen verfügen, jedoch je nach Ausbildung ein Schwerpunkt mit sozialrechtlicher Einschränkung in der Behandlung von Kindern- und Jugendlichen oder Behandlung von Erwachsenen oder aller Altersgruppen vorgesehen sei. Dieses Modell wurde inzwischen vom BPtK-Vorstand in einem Workshop zur Diskussion gestellt.

Nach dem Ausscheiden von Herrn Gerlach bitten wir alle, die Anfragen an die Kammer gerichtet haben oder richten, um Nachsicht, dass wir in den vergangenen Wochen und auch während der Einarbeitungszeit des neuen Geschäftsführers möglicherweise nicht sofort reagieren konnten/können. Die Kammergeschäftsstelle und der Vorstand versuchen alles, um den Service trotz dieser personellen Einschränkung mit möglichst wenig Beeinträchtigung aufrecht zu erhalten. Hierzu wurde u.a. auf der Homepage eine Seite mit den Telefonnummern und Telefonzeiten sowie die Emailadressen des Vorstandes eingerichtet.

 
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