23.11.09 G-BA prüft Richtlinienpsychotherapie erneut

(BPtK)Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die erneute Prüfung der zugelassenen psychotherapeutischen Verfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeleitet.

Er veröffentlichte am 2. Juli 2009 das Beratungsthema "Prüfung der Richtlinienverfahren" im Bundesanzeiger. Die Fachöffentlichkeit konnte dazu bis zum 11. November anhand von zwei Fragenkatalogen Stellung nehmen. Die Fragenkataloge betreffen die psychoanalytisch begründeten Verfahren und die Verhaltenstherapie jeweils bei Erwachsenen. Die Fragen des G-BA beziehen sich insbesondere auf die Definition der Verfahren einschließlich ihrer Methoden und Techniken, die Belege für den Nutzen des Verfahrens sowie auf Aspekte der medizinischen Notwendigkeit und der Kosten-Nutzen-Bewertung.

Hierzu hat die BPtK unter Hinzuziehung von Experten aus dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) und Beratung mit den betroffenen Fachgesellschaften und den Landespsychotherapeutenkammern ausführliche Stellungnahmen erarbeitet. Wie schon der WBP kommt die BPtK in ihren Stellungnahmen zu dem Ergebnis, dass der Nutzen der Richtlinienverfahren für ein breites Spektrum von Anwendungsbereichen belegt ist, einschließlich der für das Schwellenkriterium für die Zulassung eines Verfahrens relevanten Anwendungsbereiche.

Bei der Frage der Definition der Richtlinienverfahren hat die BPtK in ihren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass sich diese gemäß § 135 Abs. 1 SGB V an dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu orientieren hat. Die derzeitigen Definitionen in der Psychotherapie-Richtlinie sind veraltet, da sie wesentliche Weiterentwicklungen der Verfahren nicht berücksichtigen und schon lange überholte Annahmen, wie z. B. die regelhafte Unvereinbarkeit von Einzel- und Gruppenpsychotherapie bei den psychoanalytisch begründeten Verfahren, beinhalten.

Die BPtK hält auch die Abgrenzung von analytischer Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für überholt. Diese alte Abgrenzung der beiden Varianten der psychoanalytisch begründeten Verfahren entspricht schon länger nicht mehr dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die BPtK spricht sich deshalb dafür aus, beide Verfahren als ein Verfahren "Psychodynamische Psychotherapie" zu prüfen. Diese Auffassung hatte der WBP bereits in seiner Stellungnahme zur Psychodynamischen Psychotherapie vom 11. November 2004 vertreten. Dies hätte zur Konsequenz, dass künftig auch die Fachkunde in Psychodynamischer Psychotherapie erworben wird.

 
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