20.01.2010 Bezahlung von Psychotherapie durch private Krankenversicherungen (PKV)

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass private Krankenversicherungen teilweise die Bezahlung von Psychotherapie durch Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (PP und KJP) in ihren Versicherungsverträgen ausschließen. Dies wurde wiederholt von den Kammern als auch Berufsverbänden angegriffen, jedoch blieben Gerichtsprozesse gegen Privatversicherungen hierzu erfolglos. Mit Verweis auf das Zivilrecht der Vertragsfreiheit wurde den Privatversicherungen das Recht zugesprochen, derartige Klauseln in die Verträge aufzunehmen. Die Verträge der Privatversicherungen sind hierzu sehr unterschiedlich, gelegentlich werden ebenfalls nur eine begrenzte Stundenzahl pro Jahr bezahlt, auch das ist rechtlich nicht angreifbar.

Wir bitten Sie deshalb, mit den PatientInnen möglichst schon beim telefonischen Kontakt, spätestens in der ersten probatorischen Sitzung dieses Problem anzusprechen und die Patienten zu bitten, die Finanzierung der Psychotherapie bei einem PP/KJP durch die private Krankenversicherung zu klären.
Ebenso ist durch die PatientInnen zu klären, wie viele Psychotherapiestunden jährlich durch die Versicherung bezahlt werden, denn auch hierzu sind die Vertragsregelungen der Privatversicherungen sehr unterschiedlich, jedoch – selbst bei therapeutisch festgestellter Notwendigkeit einer höheren Stundenzahl - nicht angreifbar.

Nach unserer Kenntnis sind manche private Krankenversicherungen, die im Vertrag die tarifliche Erstattung einer Psychotherapie nur bei ärztlichen KollegInnen festlegen, gegenüber den PatientInnen bereit, bei PP oder KJP nach KV-Honorar, d. h. EBM oder nach der GOÄ/GOP zu bezahlen. Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Kammer
 
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