17.02.10 KJP Mindestquote: FAQ

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der bei der letzten Gesundheitsreform im SGB V im § 101(4) festgeschriebene Versorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent für Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, soll nun - nachdem bereits über ein Jahr seit Inkrafttreten des Gesetzes vergangen ist - endlich umgesetzt werden.

Der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat mit seinem Beschluss zur Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie über eine Quotenregelung zur psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen die Voraussetzung für die Umsetzung der im § 101(4) geforderten gesetzlichen Vorgaben geschaffen. Allerdings ist festzustellen, dass der G-BA mit seinem Beschluss die Umsetzung der 20-Prozent-Quote verzögert, denn der Beschluss sieht vor, dass sich die Zahl der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in allen Planungsbereichen einer Kassenärztlichen Vereinigung zunächst einmal auf zehn Prozent erhöhen muss, bevor in einem zweiten Schritt die gesetzlich angestrebten 20 Prozent erreicht werden können.

Wenn Sie zu der Gruppe der KollegInnen gehören, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln und sich um einen Kassensitz bemühen, lesen Sie bitte die erläuternden FAQs zu diesem Thema auf unserer Homepage.



Die FAQs der BPtK finden Sie zum Download hier:



Zusätzlich finden Sie hier zum Download noch die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bündnis 90/Die Grünen und die Richtlinien der Bedarfsplanung:

 
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