20.03.10 AKTUELL: Resolution der Vertreterversammlung der LPK BW
Verantwortbare Psychotherapie benötigt eine hohe wissenschaftlich-akademische Grundqualifikation

Durch die Einführung neuer Studienabschlüsse in Folge des Bologna-Prozesses ist im Psychotherapeutengesetz eine rechtliche Klarstellung hinsichtlich der Frage dringend erforderlich, welche akademischen Abschlüsse den Zugang zu den Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) ermöglichen. In der Psychotherapeutenschaft besteht breiter Konsens, dass der Masterabschluss in einem qualifizierenden Studiengang die Voraussetzung für die Ausbildung zum Psychotherapeuten sein muss. Hingegen vertreten einige Bundes- und Landesbehörden die Rechtsauffassung, dass für den Zugang zur Ausbildung zum KJP bei Absolventen (sozial-) pädagogischer Studiengänge bereits ein Bachelorabschluss ausreiche. Diese Auffassung ist aus fachlich-inhaltlichen Gründen nicht hinnehmbar und nicht begründbar. Eine hohe und gleiche akademische Grundqualifikation für beide Berufe auf Masterniveau bleibt eine unabdingbare Voraussetzung für eine verantwortbare und qualitativ hochstehende psychotherapeutische Versorgung.

Das vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Forschungsgutachten zur Reform der Psychotherapieausbildung, sowie auch die aktuelle Diskussion zu Reformvorschlägen des Vor-stands der Bundespsychotherapeutenkammer machen deutlich, dass es darüber hinaus durchaus erwägenswerte Reformideen für die Psychotherapieausbildung gibt. Auch wenn das Forschungsgutachten belegt hat, dass die Psychotherapieausbildung in ihrer derzeitigen Form gute Ergebnisse erzielt, sind auch hier einzelne Veränderungen denkbar. Der aktuelle Stand der Debatte zeigt jedoch deutlich, dass in der Psychotherapeutenschaft für weitergehende Reformschritte noch Diskussionsbedarf besteht und deshalb weitere gründliche Klärungen notwendig sind, um auf breiter Basis zu einem Konsens zu gelangen.

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg appelliert an die Bundesdelegierten, am 8. Mai 2010 auf dem 16. Deutschen Psychotherapeutentag mit einem Be-schluss initiativ zu werden, mit dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, den Masterabschluss als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildungen der Berufe zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) im Psychotherapeutengesetz zeitnah zu veran-kern.

Damit bei den Absolventen der zugangsberechtigenden Studiengängen sichergestellt ist, dass sie zu Beginn der Ausbildung über ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, müssen einschlägi-ge Studieninhalte konkret festgelegt werden. Dabei muss gewährleistet bleiben, dass die seit dem 10-jährigem Bestehen des Psychotherapeutengesetzes bewährten Qualifikationsgrundlagen der Psychologie – unter besonderer Berücksichtigung der Klinischen Psychologie - und der sozialpädagogischen und pädagogischen Studiengänge – deren Inhalte insbesondere für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ein Qualifikationsmerkmal sind - gewahrt bleiben und weiterhin (zukünftig auf Masterniveau) die Voraussetzungen für den Zugang zu den beiden Psychotherapieausbildungen bilden. Mit einer solchen Klarstellung soll einerseits die hohe psychotherapeutische Behandlungs- und Versorgungsqualität und andererseits der notwendige Bedarf an psychotherapeutischem Nachwuchs in ausreichendem Maße sichergestellt werden.

Der 16. DPT möge mit einem solchen Beschluss der zentralen Bedeutung dieser Frage für unsere Heilberufe Nachdruck verleihen und zugleich den gegebenen großen Konsens in der Psychotherapeutenschaft hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen für den Psychotherapeutenberuf unterstreichen. Die Dringlichkeit dieser Frage lässt keinen weiteren Aufschub zu. Gleichzeitig soll die Diskussion zu weiteren inhaltlichen Ausbildungsreformen intensiv fortgeführt werden, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt die dann konsentierten Ergebnisse an den Gesetzgeber herantragen zu können.

Die Resolution der LPK BW steht hier auch als PDF zum Download bereit:

 
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