29.03.10 Honorierung psychotherapeutischer Leistungen im PKV-Basistarif mangelhaft
Brief des Gesprächskreis II an die KBV

Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Privaten Krankenversicherer einen bundesweit einheitlichen Basistarif anbieten. Darin muss der Leistungsstandard der Gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet sein. Die KBV hat nun mit den Privaten Krankenversicherern einen einheitlichen Gebührensatz laut GOÄ/GOP von 1,2 für alle ärztlichen Leistungen vereinbart.

Die Vergütung der organmedizinischen Leistungen liegt danach i.d.R. im Rahmen der Vergütung nach dem EBM der Gesetzlichen Krankenkassen, die Vergütung der Psychotherapeutischen Leistungen aber mit ca. 48 Euro weit darunter (EBM 81 Euro für genehmigungspflichtige Leistungen).

Die KBV hat diese Vereinbarung geschlossen, um ein Einfallstor für den EBM in der Privaten Krankenversicherung zu verhindern. Die Auswirkungen für die Psychotherapeuten hat sie dabei vermutlich nicht im Blick gehabt. Die im so genannten Gesprächskreis II zusammengeschlossenen Psychotherapieverbände haben in dieser Angelegenheit Herrn Dr. Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV und nachrichtlich weitere Akteure der Gesundheitspolitik angeschrieben.

Diesen Brief können Sie hier herunterladen:

 
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