28.07.10 Umsetzung der KJP-Mindesquote

Umsetzung der 20 %-Quote für Kinder und Jugendlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten; Bewerbungsfrist bis einschließlich 26. August 2010!

Die Umsetzung der Quote von 20% wurde leider vom GBA durch die Vorschaltung einer 10% Quote für die Regionen, in welchen der Anteil der unter 10% lag, lange blockiert. Inzwischen ist aber auch dieses Hindernis ausgeräumt und die nun zu besetzenden Sitze wurden wie folgt in der Juli Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes Baden-Württemberg ausgeschrieben:

In folgenden Zulassungsbezirken können Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln aufgrund der 20% Quote zugelassen werden:

Stadt Karlsruhe Landkreis Heilbronn Rottweil
Mannheim Stadt Heilbronn Tuttlingen
Pforzheim Hohenlohekreis Alb-Donau-Kreis
Calw Ostalbkreis Ulm
Enzkreis Emmendingen

Der Zulassungsausschuss entscheidet über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung, die neben den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 26. August 2010 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beruücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. (zitiert aus dem Deutschen Ärztblatt Baden-Württemberg, Ausgabe Juli 2010)
Die schon vor einiger Zeit veröffentlichten Zahlen freier Sitze entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle. Bitte fragen Sie trotzdem auf jedem Fall bei Ihren örtlichen Zulassungsausschüssen nach, ob sich Änderungen ergeben haben!

Planungsbereich Anzahl (bis 20%)
Emmendingen 1,00
Rottweil 1,00
Tuttlingen 2,00
Stadt Karlsruhe 11,00
Mannheim 8,00
Pforzheim 3,00
Calw 1,00
Enzkreis 2,00
Alb-Donau-Kreis 1,00
Ulm 1,00
Landkreis Heilbronn 4,00
Stadt Heilbronn 2,00
Hohenlohekreis 0,50
Ostalbkreis 1,00
Insgesamt 38,50

Interessierte KollegInnen sollten sich direkt bei ihren zuständigen Zulassungsausschüssen bewerben.

Der Vorstand der LPK

 
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