01.02.11 Genauere Informationen für Patienten zur psychotherapeutischen Versorgung in Krankenhäusern
G-BA ändert Anforderungen an Qualitätsberichte

(BPtK) Patienten sollen zukünftig genauere Informationen über Krankenhäuser erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) änderte deshalb am 16. Dezember 2010 die Vorgaben für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Ein Krankenhaus muss in Zukunft angeben, wie viele Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im gesamten Krankenhaus, aber auch in den einzelnen Fachabteilungen tätig sind.

Bisher war in den Qualitätsberichten lediglich die Information enthalten, ob ein Krankenhaus überhaupt Psychotherapeuten beschäftigt, nicht aber in welcher Anzahl. Zudem müssen kommende Berichte mehr Informationen zu Anzahl und Einsatz von anderem Personal, wie z. B. Ergotherapeuten, enthalten. Die neuen Informationen werden erstmals in den Qualitätsberichten, die im Jahr 2012 erscheinen, enthalten sein.

Diese Änderungen hatte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer Stellungnahme an den G-BA zu den Qualitätsberichten angeregt. Die Behandlung psychisch kranker Menschen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen wird neben Ärzten und Pflegepersonal maßgeblich auch von Psychotherapeuten geleistet. Moderne stationäre Therapiekonzepte, die sich an evidenzbasierten Leitlinien orientieren, arbeiten mit multimodalen Therapieansätzen, die somatische, psychotherapeutische, soziotherapeutische, ergotherapeutische und andere Behandlungsbausteine integrieren. Eine differenzierte Darstellung aller an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen ist deshalb ein wichtiger Indikator für die Strukturqualität einer Klinik, also dafür, welche Behandlungen in welchem Umfang angeboten werden können.

"In einem weiteren Schritt sollten die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen nun Zahlen darüber veröffentlichen, wie viele Patienten tatsächlich eine psychotherapeutische Behandlung erhalten haben", regt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter, an. "Dies würde noch bessere Einblicke in die Qualität der Krankenhäuser erlauben. Bei der Behandlung von Depressionen aller Schweregrade ist z. B. Psychotherapie nach der Nation Versorgungsleitlinie den Patienten in jedem Fall anzubieten, entweder mit oder ohne Kombination mit Medikamenten."

Die Krankenhäuser sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Ziel der Qualitätsberichte ist es, verständliche Informationen für Patienten und Einweiser anzubieten, die eine Entscheidungshilfe bei der Wahl eines Krankenhauses sein können.

 
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