15.02.11 Wartezeiten für GKV-Versicherte
BPtK fordert höchstens drei Wochen Wartezeit für psychisch kranke Menschen

(BPtK) Die Wartezeiten von psychisch kranken Menschen sollten in der Regel drei Wochen nicht überschreiten. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer Stellungnahme zum GKV-Versorgungsgesetz. Bisher warten psychisch Kranke meist monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. "Die Wartezeiten von psychisch kranken Menschen sind inakzeptabel lang", kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. "Wer in einer psychischen Krise steckt, findet meist keinen Psychotherapeuten, sondern landet nur auf einer Warteliste. Selbst in relativ gut versorgten Großstädten erhält ein Patient häufig erst nach Wochen einen ersten Gesprächstermin."

Die CDU/CSU macht in ihrem Papier zum GKV-Versorgungsgesetz den Vorschlag, Wartezeiten auf einen Facharzttermin durch ein Terminmanagement der Krankenkassen zu verkürzen. Die SPD geht in ihrem Entwurf eines Qualitätsverbesserungsgesetzes soweit, bei vermeidbaren, aber unangemessenen Wartezeiten Geldbußen oder gar den Zulassungsentzug vorzusehen. "In der psychotherapeutischen Versorgung reicht ein besseres Terminmanagement nicht aus", erklärt BPtK-Präsident Richter. "In der Versorgung von psychisch kranken Menschen stoßen wir seit Langem an Kapazitätsgrenzen, die sich nur durch ein größeres Angebot von Behandlungsplätzen lösen lassen."

Fünf Millionen schwer psychisch Kranke jährlich

Immer mehr Menschen suchen aufgrund von psychischen Krankheiten nach einem Psychotherapeuten: Jährlich erkrankt jeder dritte Erwachsene in Deutschland an einer psychischen Störung. Nur jeder zehnte psychisch Kranke erhält eine adäquate Therapie nach modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen. In Deutschland werden jährlich mindestens fünf Millionen Menschen schwer psychisch krank und sind dringend behandlungsbedürftig. Das sind ca. 700.000 Kinder unter 18 Jahren, ca. 2,9 Millionen Erwachsene zwischen 18 und 65 Jahren und etwa 1,5 Millionen Menschen über 65 Jahren. Diesem Behandlungsbedarf stehen in Deutschland jedoch höchstens 1,5 Millionen psychotherapeutische Behandlungsplätze im ambulanten und stationären Bereich gegenüber.

Psychische Erkrankungen sind inzwischen eine große finanzielle Belastung für Unternehmen und Volkswirtschaft: Seit 1990 hat sich die Anzahl der Krankschreibungen von Arbeitnehmern aufgrund psychischer Erkrankungen fast verdoppelt. Inzwischen gehen knapp elf Prozent aller Fehltage auf psychische Störungen zurück. Psychische Erkrankungen führen zunehmend zur Erwerbsunfähigkeit: Der Anteil der psychischen Erkrankungen an den Renten wegen Erwerbsminderung hat sich von 15,4 Prozent im Jahr 1993 auf 37,7 Prozent im Jahr 2009 mehr als verdoppelt. In absoluten Zahlen gab es einen Anstieg von 41.409 Neuberentungen im Jahr 1993 auf 64.469 im Jahr 2009, das bedeutet einen Anstieg von mehr als 50 Prozent.

Bedarfsplanung blind für grundlegende Veränderungen

"Die aktuelle ambulante Bedarfsplanung unterschätzt den Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen erheblich", stellt BPtK-Präsident Richter fest. "Die Menschen haben heute nicht mehr die Krankheiten von früher, sondern leiden weit stärker an psychosozialen Belastungen. Psychotherapie allein oder in Kombination mit Pharmakotherapie ist nach evidenzbasierten Leitlinien und Patientenpräferenzen das Mittel der Wahl. Die aktuelle Bedarfsplanung ist blind für diese Veränderungen." Eine Region gilt als ausreichend versorgt, wenn es in ihr genauso viele psychotherapeutische Praxen gibt wie am 31. August 1999. Damals war gerade das Psychotherapeutengesetz in Kraft getreten. Bis dahin hatte es keine planbaren und stabilen Rahmenbedingungen für Psychotherapeuten gegeben, die sich niederlassen wollten. Viele Psychotherapeuten arbeiteten bis 1999 im Delegations- und Kostenerstattungsverfahren. "Die anfängliche Zahl an Psychotherapeuten erwies sich schnell als völlig unzureichend, um die wachsende Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungsplätzen zu decken", erklärt Richter.

Eklatantes Gefälle zwischen Stadt und Land

Die regionale Verteilung der psychotherapeutischen Praxen weist außerdem ein eklatantes Gefälle zwischen Stadt und Land auf. Wer in einer Großstadt wohnt, ist noch vergleichsweise gut versorgt: Dort stehen knapp 40 Psychotherapeuten für 100.000 Einwohner zur Verfügung. Der versorgungspolitische Skandal beginnt unterhalb der großstädtischen Planungsbezirke. Schon in kleineren und mittleren Städten sollen nach der bisherigen Bedarfsplanung zehn Psychotherapeuten ausreichen, um 100.000 Menschen zu versorgen. Wieso in Essen, Bochum und Dortmund zehn Psychotherapeuten genügen, in Düsseldorf aber 40 Psychotherapeuten notwendig sind, ist sachlich nicht zu begründen. Psychotherapeutisches Notstandsgebiet sind ländliche Regionen. Auf dem Land gelten vier Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner als ausreichend - ein Zehntel dessen, was in der Großstadt für notwendig erachtet wird. "Vier Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner auf dem Land - das ist unverantwortlich", kritisiert der BPtK-Präsident. "Das miserable Verhältnis von Psychotherapeuten je Einwohner auf dem Land ist ein versorgungspolitischer Skandal. Das klingt sehr nach der zynischen Verknappungsstrategie: Wo kein Psychotherapeut ist, kommt der Patient auch nicht auf die Idee, sich behandeln zu lassen."

Absurde Berechnungen: Vergleich Garmisch-Patenkirchen - Dresden

Wie absurd die bisherige Bedarfsplanung rechnet, zeigt ein Vergleich der Planungsbereiche von Garmisch-Partenkirchen und Dresden. Garmisch-Partenkirchen gilt mit einem Versorgungsgrad von 519,6 Prozent als völlig überversorgt. Tatsächlich arbeiten dort knapp 20 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. Das sind etwa halb so viele Psychotherapeuten wie in Dresden, wo 35,5 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner arbeiten. Dabei hat Dresden einen Versorgungsgrad von 109,9 Prozent.


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