(BPtK) Das Bundesversicherungsamt hat für die Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) im Jahr 2012 die Vorschläge von Krankenkassen, Leistungserbringern sowie Patienten und Versicherten eingeholt. Auch die BPtK hat hierzu eine Stellungnahme eingebracht.
Bei der diesjährigen Anpassung des Klassifikationsmodells findet keine Überprüfung der Krankheiten statt, die im Morbi-RSA berücksichtigt werden. Die Vorschläge der BPtK konzentrieren sich daher auf Fragen der Zuordnung von ICD-10-Diagnosecodes zu den Diagnosegruppen (Dx-Gruppen), deren Gruppierung zu Morbiditätsgruppen (insbesondere im Bereich der Angsterkrankungen) und die Hierarchisierungsregelungen. Die BPtK hat hierbei eine Gruppierung der spezifischen Diagnosen einer Angststörung in einer gesonderten Morbiditätsgruppe vorgeschlagen. Dies sollte zu einer besseren Differenzierung der Erkrankungen nach Schweregrad und prospektiver Kostenintensität führen und damit zu einer Verbesserung der Klassifikationsmodells für das Ausgleichsjahr 2012 beitragen.
Darüber hinaus spricht sich die BPtK für die Beibehaltung des bisherigen Klassifikationsmodells, dem so genannten "all-encounter-Modell", aus, bei dem Zuschläge sowohl durch stationäre als auch durch ambulante Diagnosen ausgelöst und Arzneimittelwirkstoffe nur bei wenigen Erkrankungen zur Validierung der ambulanten Diagnosen bzw. zur Schweregraddifferenzierung herangezogen werden.
Dokumente zum Download: