27.05.11 Strengere Auflagen beim Glücksspiel notwendig
BPtK zum neuen Staatsvertrag

(BPtK) Das Spiel um Geld im Kasino, in Spielhallen und neuerdings verstärkt im Internet kann süchtig machen. Nach Schätzungen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sind 400.000 Deutsche spielsüchtig. Als besonders suchtgefährdend gelten Sportwetten im Internet und Glücksspielautomaten. Die Bundesländer haben sich auf den Entwurf für einen neuen Glückspielstaatsvertrag geeinigt, in dem insbesondere strengere Auflagen für rund 10.000 Spielhallen in Deutschland geplant sind, die von privaten Unternehmen betrieben werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt diese strengeren Auflagen für das Glücksspiel, die der Suchtprävention dienen. In einigen Punkten geht der Vertrag jedoch nicht weit genug. Um das Suchtrisiko für Glücksspieler ausreichend zu begrenzen, bieten sich weitere Ansatzpunkte:

Die BPtK unterstützt ausdrücklich die bereits geplanten strengeren Auflagen, die der Länderentwurf für einen neuen Staatsvertrag vorsieht. Danach könnten Konzessionen innerhalb der nächsten fünf Jahre entzogen werden. Die Spielstätten hätten tägliche Sperrzeiten einzuhalten, zu denen sie geschlossen sind, und den Firmen wäre verboten, am Eingang oder an der Fassade ihrer Standorte zu werben. Die Länder wollen auch gegen Spielhallen vorgehen, die über mehrere Konzessionen verfügen. Eine „Vergnügungsstätte“ darf normalerweise nur aus einem Saal mit höchstens zwölf Automaten bestehen. Einige Unternehmen betreiben aber größere Spielstätten mit mehreren Konzessionen.


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