27.05.11 18. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin
Bisheriger Vorstand in seinem Amt bestätigt

(BPtK) Der bisherige Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wurde für vier Jahre in seinem Amt bestätigt. Das geplante Versorgungsgesetz sollte das Angebot an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausrichten. Bei der Honorierung darf es für Psychotherapeuten keine erneute Regionalisierung geben. Eine grundlegende Reform der Psychotherapeutenausbildung muss noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden und für die Systemische Therapie soll bis November ein Entwurf für eine Weiterbildungsordnung erstellt werden. Das sind zentrale Ergebnisse und Forderungen des 18. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT), der am 13. und 14. Mai in Berlin stattfand.

BPtK-Vorstand wiedergewählt

Wichtiger Tagesordnungspunkt des 18. DPT war die Wahl des BPtK-Vorstandes für die Amtsperiode 2011 bis 2015. In ihren Ämtern bestätigt wurden Präsident Prof. Dr. Rainer Richter, die Vizepräsidenten Monika Konitzer und Dr. Dietrich Munz sowie als weitere Vorstandsmitglieder Andrea Mrazek, M.A., M.S. und Peter Lehndorfer. Alle fünf Vorstandsmitglieder kandidierten ohne Gegenkandidaten. Für die Amtsperiode 2007 bis 2011 dokumentierte der vorgelegte Tätigkeitsbericht, welche Ziele der Vorstand in den zurückliegenden Jahren verfolgt und welchen Aufgaben er sich gewidmet hatte. Der DPT zollte dieser Arbeit großen Respekt.

Ein Thema der Kandidatenbefragung war, inwieweit Psychotherapeuten in Institutionen ausreichend bei der Arbeit im BPtK-Vorstand berücksichtigt wurden. Der Vorstand konnte deutlich machen, dass das weitaus größte Tätigkeitsspektrum der BPtK auf Themen fällt, die alle Psychotherapeuten betreffen, unabhängig davon, ob sie niedergelassen sind oder im Angestelltenverhältnis arbeiten, da es im Kern um die Versorgung psychisch kranker Menschen gehe. Das gelte auch für die berufspolitischen Themen der Aus-, Fort- und Weiterbildung bzw. Zusatzqualifikation. Hinzu kommen das Engagement der BPtK bei der Einführung eines neuen Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik, die Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie die Auseinandersetzung mit den Themen der Jugendhilfe. Insgesamt zeige die Vielfalt und Differenziertheit der Aufgaben, dass es sinnvoll sei, Versorgung psychisch oder somatisch kranker Menschen in den Mittelpunkt der Arbeit zu stellen und sich aus dieser Perspektive den berufspolitischen Anliegen der Psychotherapeuten zu nähern und sie zu begründen.

Der DPT wählte als Vertreter und Stellvertreter der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) für den Länderrat einstimmig: Helga Planz, Marion Schwarz, Matthias Fink, Bernhard Moors. Mitglieder des Wahlausschusses waren Detlef Deutschmann, Gebhard Hentschel und Benedikt Waldherr.

Psychotherapeutenausbildung

Prof. Dr. Rainer Richter widmete einen Schwerpunkt seines Vorstandsberichtes der Reform der Psychotherapeutenausbildung. Seit Dezember 2010 liege dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) der ausformulierte Gesetzentwurf der Psychotherapeutenschaft vor. Man sei im Kontakt mit der Fachebene des BMG. Dies sei eine schwierige Phase, da sich das BMG einerseits angesichts seiner personellen Ressourcen nur sehr zögerlich der Reform der Psychotherapeutenausbildung nähere. Andererseits favorisiere das BMG weiterhin eine Direktausbildung – trotz des einhelligen Votums der Psychotherapeutenschaft. Parallel, so Richter, führe die BPtK Gespräche mit den Repräsentanten der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften und dem Fachbereichstag Soziale Arbeit, entsprechend des Beschlusses des 16. DPT zu den Eingangsqualifikationen der postgradualen Psychotherapeutenausbildung.

Diskussion um AOLG-Beschluss

Differenziert ging Richter auf einen Beschluss der 16. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) ein. Viele Psychotherapeutenverbände und auch -kammern hatten ihn als Anstoß gewertet, bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung auch dafür einzutreten, dass für die Gesprächspsychotherapie und die Systemische Therapie Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine vertiefte Ausbildung in diesem Verfahren nicht nur theoretisch ermöglicht, sondern auch praktisch umsetzbar macht. Der BPtK-Präsident betonte, dass er und der gesamte BPtK-Vorstand das Dilemma sehen, dass diese beiden psychotherapeutischen Verfahren zwar zur vertieften Ausbildung zugelassen seien, aber noch keine sozialrechtliche Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss haben. Im gemeinsamen Ziel, adäquate Rahmenbedingungen für eine Ausbildung in diesem Verfahren zu schaffen, sei man sich einig. Differenzen gebe es bei der Strategie, wie dies umzusetzen sei.

Die AOLG bittet mit ihrem Beschluss das BMG, auf den G-BA einzuwirken, dass er die Gesprächspsychotherapie und die Systemischen Therapie für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulasse. Damit greifen die Mitglieder der AOLG das berechtigte Anliegen dieser Verfahren auf, so Richter. Nur könne man den Beschluss nicht so interpretieren, dass die AOLG eine sozialrechtliche Zulassung ohne Prüfung durch den G-BA fordere. Dies wäre auch nicht im Interesse der Psychotherapie. Die Forderung, dass psychotherapeutische Verfahren und Methoden nicht mehr durch den G-BA zugelassen werden sollen, bedeute in letzter Konsequenz auch, dass sie auch nicht mehr verbindlich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Der BPtK-Vorstand jedenfalls warne davor, diesen Weg in Zeiten zu beschreiten, in denen Wahltarife und der Ausbau von Kann-Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert werden. Er sei nicht nur politisch unklug, er sei selbstschädigend mit Blick auf die Profession und mit Blick auf psychisch kranke Menschen sogar unverantwortlich. Dies habe schon der 17. DPT so gesehen und dafür plädiert, das Thema im Rahmen der Reform der Psychotherapeutenausbildung nicht anzugehen.

Auch der zweite Absatz des AOLG-Beschlusses, der fordert, künftig Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht zu vermeiden, müsse vorsichtig interpretiert werden, erläuterte Richter. Dieses Problem der Ungleichbehandlung lasse sich auch lösen, indem für die Psychotherapie eine so genannte Direktausbildung umgesetzt werde, wie sie für andere Heilberufe bereits bestehe. Dann gäbe es eine verfahrensübergreifende Direktausbildung mit Approbation, die in einer vertieften Weiterbildung mit Erwerb der Fachkunde münde. Dann könnten sich Psychotherapeuten genauso wie approbierte Ärzte für die Weiterbildung in Verfahren und Methoden entscheiden. Und natürlich würden dann Psychotherapeuten wie Ärzte ihre Entscheidung für ein Weiterbildungsverfahren davon abhängig machen, inwieweit sie mit den erworbenen Qualifikationen später mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können bzw. inwieweit sie während ihrer Weiterbildungsphase angemessen vergütet werden. Damit sei klar, dass eine Aufhebung der formalen Ungleichbehandlung zwischen Ärzten und Psychotherapeuten keinesfalls bedeute, dass das Problem der Finanzierung der Aus- bzw. Weiterbildung für die Gesprächspsychotherapie und die Systemische Familientherapie gelöst werde. Das juristische Problem der formalen Ungleichbehandlung wäre es aber sehr wohl. Vor dem Hintergrund, dass das BMG und auch einzelne Bundesländer über eine Direktausbildung nachdenken, werde auch an dieser Stelle deutlich, dass es schwierig sei, bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung die bisher vorgeschlagenen Lösungen für die Gesprächspsychotherapie und die Systemische Familientherapie einzubringen.

Der BPtK-Präsident betonte nochmals, dass er das Dilemma der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Familientherapie sehe, dass natürlich der gesamte Vorstand und voraussichtlich auch der DPT bereit seien, hier Schritte zu unternehmen, sobald ein Lösungsweg gefunden sei, der die oben aufgeführten Risiken nicht in sich berge. Im Ergebnis folgte der 18. DPT der Argumentation des BPtK-Vorstandes.

Nur Master oder umfassende Reform?

Intensiv ging BPtK-Präsident Richter auch auf die Debatte ein, bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung kurzfristig den Master zu fordern und erst in einem zweiten Schritt die umfassenden Reformvorschläge, die der DPT verabschiedet habe, zu verfolgen. Er erinnerte daran, dass die Strategie einer isolierten Festschreibung des Masterabschlusses seit 2005 von der BPtK, den Landespsychotherapeutenkammern und den Verbänden verfolgt wurde. Das Scheitern dieser Strategie sei Anlass gewesen, das umfassende Reformkonzept zu entwickeln, das man nun seit über seinem halben Jahr mit der Politik auf Bundes- und Landesebene diskutiere. Der Vorstand halte es keinesfalls für zielführend, ein mit überwältigender Mehrheit der Profession verabschiedetes Reformkonzept dadurch zu diskreditieren, dass man zu Beginn der politischen Arbeit auf bereits gescheiterte Konzepte zurückgreife. Vor allem jedoch könne der Vorstand der BPtK es sich nicht vorstellen, dass man das zweite zentrale Reformziel, die prekäre finanzielle Situation von Ausbildungsteilnehmern zu verbessern, implizit für nachrangig erkläre.

In der anschließenden Diskussion wurde auf eine wachsende Gefährdung einer angemessenen Qualifikation der Psychotherapeuten in Deutschland hingewiesen. Man war sich einig, dass der Bachelorabschluss für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht ausreiche, um die bisher hohe Qualität der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher auch weiterhin zu sichern. Ein Masterabschluss löse auch nicht das wachsende Problem, dass die Zugangsqualifikation zur Psychotherapeutenausbildung angesichts der zunehmenden Vielfalt unterschiedlicher Studiengänge in den Bereichen Psychologie und Pädagogik noch nicht angemessen definiert sei. Dies erfordere vielmehr die Anpassung der Approbationsordnung und damit auf jeden Fall ein komplexes Gesetzgebungsverfahren. Außerdem betonten Delegierte und Vertreter der Psychotherapeuten in Ausbildung, dass eine Reform des Psychotherapeutengesetzes unbedingt eine Verbesserung der Situation der Ausbildungsteilnehmer bringen müsse. Während der mindestens einjährigen Ausbildung in psychiatrischen Einrichtungen erhalte die Hälfte der Ausbildungsteilnehmer keine oder nur eine geringfügige Vergütung.

Zum Schluss der Debatte zeigte sich, dass der DPT Kurs halten will und die differenzierten und detailliert ausgearbeiteten Positionen der Psychotherapeutenschaft weiterverfolgt. Ziel bleibe es, noch in dieser Legislaturperiode eine umfassende Reform der Psychotherapeutenausbildung auf den Weg zu bringen.

Anforderungen an das Versorgungs(struktur)gesetz

Dr. Christina Tophoven, Geschäftsführerin der BPtK, beschrieb die zentralen Anliegen der Psychotherapeutenschaft beim geplanten Versorgungsgesetz. Die Regierungskoalition habe das Ziel, die Versorgung für Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die Psychotherapeutenschaft hoffe, dass damit nicht nur somatisch, sondern auch psychisch kranke Menschen gemeint seien. Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen nehme seit Jahren kontinuierlich zu, ebenso wie die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Monatelange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz im ländlichen Raum, aber auch in Ballungsgebieten belegten, dass eine rechtzeitige ambulante Behandlung psychischer Krankheiten nicht mehr gewährleistet sei. Ein Versorgungsgesetz, das seinen Namen verdient, müsse darauf reagieren, dass das Gesundheitssystem diesem wachsenden Behandlungsbedarf nicht gerecht werde.

Eine Ursache der Versorgungsengpässe sei, dass das ambulante psychotherapeutische Angebot von 1999 als Bedarf festgeschrieben worden sei. Damit wurde die damals schon herrschende Unterversorgung, die letztlich Anlass für das Psychotherapeutengesetz war, bis heute fortgeschrieben. Deshalb bestehe ein doppeltes Problem, so die BPtK-Geschäftsführerin: Es gebe grundsätzlich eine flächendeckende Unterversorgung mit Psychotherapie, die jedoch in ländlichen Regionen besonders ausgeprägt sei. Auf dem Land kommen in der Regel weniger als zehn Psychotherapeuten auf 100.000 Einwohner, in Ballungsgebieten immerhin über 50. Selbst in Städten gebe es jedoch noch einen erheblichen Anteil von psychisch kranken Menschen, die mehr als drei Monate auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung warten müssten. Die massive Unterversorgung drücke sich aber in den prozentualen Versorgungsgraden der amtlichen Statistik nicht aus. Danach seien 379 der 395 Planungsbereiche überversorgt, obwohl Patienten unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz hinnehmen müssen. Diese Wartezeiten könnten sich sogar noch verlängern, wenn die mit dem Versorgungsgesetz geplanten Instrumente zum Abbau von Praxissitzen eingesetzt würden. Dann seien bundesweit fast 30 Prozent der psychotherapeutischen Praxissitze vom Abbau bedroht.

Das Versorgungsgesetz bringe also, wie bisher geplant, keine Verbesserung, sondern eine erhebliche Verschlechterung der Versorgung psychisch kranker Menschen. Deshalb sei es unbedingt notwendig, für Psychotherapeuten eine stichtagsbezogene Neuberechnung durchzuführen, die im Ergebnis dazu führt, dass das heutige Ist zum Soll erklärt wird. In Zukunft gehe es aber auch darum, Schritt für Schritt die retrospektive Bedarfsplanung um ein Konzept zu ergänzen, das veränderten Handlungsbedarf, Anforderungen an leitlinienorientierte Versorgung und eine Weiterentwicklung der Aufgabenteilung bzw. Qualifikationsprofile der Gesundheitsberufe berücksichtigt. Eine solche prospektive Versorgungsplanung sei möglich, wenn man die Versicherten-, Leistungs- und Abrechnungsdaten der Krankenkassen zusammenführe und dazu nutze, die Versorgungsrealität regional differenziert darzustellen. Auf dieser Basis könne man dann empirisch begründet Abweichungen vornehmen, z. B. vom heutigen Zuschnitt der Planungsbereiche, von den Verhältniszahlen für einzelne Arztgruppen und für den Einsatz der weiteren Instrumente der Bedarfsplanung. Der DPT votierte mit überwältigender Mehrheit auf der Basis eines Entschließungsantrages dafür, diese Strategie zu verfolgen. (Der Entschließungsantrag steht als Download unten auf dieser Seite zur Verfügung.)

Regionalisierung psychotherapeutischer Vergütung abgelehnt

Der DPT befasste sich außerdem mit der Absicht der Bundesregierung, das Vergütungssystems wieder zu regionalisieren. Zukünftig soll die Verteilung der Gesamtvergütung unter den Vertragspsychotherapeuten und Vertragsärzten wieder vollständig und ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) geregelt werden. Hierzu sollen die KVen einen Honorarverteilungsmaßstab im Benehmen mit den Krankenkassen erlassen. Die Verfahrensvorgaben des Bewertungsausschusses zur Honorarverteilung sollen aufgehoben werden. Aus Sicht der Delegierten des 18. DPT wäre eine solche erneute Regionalisierung der Honorierung für die Psychotherapeuten ein inakzeptabler Rückschritt. Die regionalisierte Honorarverteilung führte, seitdem die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in das Vertragsarztsystem einbezogen wurden, zu einer systematischen und gravierenden Benachteiligung dieser Berufsgruppen. Das Bundessozialgericht musste in beispielloser Weise mehrfach korrigierend eingreifen, um eine angemessene Honorierung der Psychotherapeuten zu sichern.

Der DPT forderte daher, für den Bereich der psychotherapeutischen Leistungen die Honorarverteilungsautonomie der KVen durch bundeseinheitliche Vorgaben sowohl für die genehmigungspflichtigen als auch für die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen einzuschränken. Außerdem – so der DPT – sei zu gewährleisten, dass die antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen auch weiterhin außerhalb der Regelleistungsvolumen vergütet werden. Überfällig sei, dass Psychotherapeuten und ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte die gleiche Möglichkeit wie andere Arztgruppen bekommen, den Arztlohn zu erreichen, der dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab kalkulatorisch zugrundeliegt, und an der zukünftigen Honorarentwicklung teilzuhaben. (Der Entschließungsantrag kann unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.)

Weiterbildung für Systemische Therapie

Zentrales Thema des ersten Tages des 18. DPT war der Bericht der Kommission „Zusatzqualifizierung“. Um diese ausführliche Diskussion des Berichtes der Kommission „Zusatzqualifizierung“ zu ermöglichen, war der 18. DPT um den Freitagnachmittag erweitert worden. Die zentralen Ergebnisse der mehrjährigen Arbeit der Kommission „Zusatzqualifizierung“ wurden von ihrem Sprecher, Dr. Bruno Waldvogel, vorgestellt. Eingangs erläuterte Dr. Waldvogel die grundsätzlichen Pro- und Contra-Argumente einer Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, ehe er diese für die verschiedenen Bereiche gesondert beleuchtete. Hierbei unterschied die Kommission zwischen möglichen Weiterbildungsregelungen:

•    Qualifikation in einem weiteren Psychotherapieverfahren (vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannte Psychotherapieverfahren),
•    sozialrechtlich geregelte Anwendungsformen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Gruppenpsychotherapie),
•    wissenschaftlich anerkannte Psychotherapiemethoden (IPT, EMDR und Hypnotherapie),
•    weitere Bereiche, insbesondere klinische Anwendungsfelder wie Psychodiabetologie, Psychoonkologie, Spezielle Schmerzpsychotherapie etc.).

Nach einer zweieinhalbstündigen, intensiv geführten Diskussion stimmten die Delegierten mit einer Stimme Mehrheit einem Antrag zu, angesichts der Unklarheiten über die zukünftige Ausgestaltung der Psychotherapeutenausbildung zunächst auf eine Ergänzung der Musterweiterbildungsordnung zu verzichten.

Da der DPT eingangs beschlossen hatte, die Weiterbildung in Systemischer Therapie als eigenen Tagesordnungspunkt zu beraten, wurde die Debatte unter neuem Vorzeichen am zweiten Tag des 18. DPT fortgeführt. Anni Michelmann wies auf die besondere Situation der Systemischen Therapie hin: Die Durchführung einer vertieften Ausbildung sei aufgrund der noch fehlenden sozialrechtlichen Anerkennung stark erschwert. Bislang habe erst ein Ausbildungsinstitut die staatliche Anerkennung erhalten. Darüber hinaus existieren im Gegensatz zu den Richtlinienverfahren keine sozialrechtlichen Regelungen für den Erwerb einer Fachkunde in Systemischer Therapie. Vor diesem Hintergrund wurde die Kommission „Zusatzqualifizierung“ mit einer Mehrheit von 70 zu 25 Stimmen beauftragt, bis zum 19. DPT im November dieses Jahres einen Regelungsentwurf für die Weiterbildung in Systemischer Therapie zu erstellen.

Patientenrechtegesetz – Kinder und Jugendliche nicht vergessen

Nur streifen konnte der DPT das Thema „Patientenrechtegesetz“. BPtK-Vorstand Andrea Mrazek stellte die zentralen Punkte für die Psychotherapeutenschaft vor. Ziele seien verbindliche Behandlungsvereinbarungen, mehr Transparenz über Behandlungsangebote sowie eine Klarstellung der Rechte von Kindern und Jugendlichen als Patienten, die insbesondere für den Fall klar definiert sein müssten, wenn Eltern geschieden sind bzw. um das Sorgerecht streiten.

Therapieangebote im Strafvollzug ausbauen

Zum Abschluss widmeten sich die Delegierten der Debatte um das Therapieunterbringungsgesetz und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. Mai 2011 zur Sicherungsverwahrung. Die Delegierten kritisierten, dass mit dem Therapieunterbringungsgesetz bei Gewalttätern hochgradige Gefährlichkeit und psychische Störungen miteinander verknüpft würden, um diese nicht in Freiheit entlassen zu müssen. So nachvollziehbar das Ziel sei, die Bevölkerung vor Gewalttätern zu schützen, so unerträglich sei die damit verbundene Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Einhellig wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt, das unmissverständlich ein Gesamtkonzept mit therapeutischer Ausrichtung für die Sicherungsverwahrung fordere, einschließlich eines frühzeitigen Beginns und einer hohen Intensität therapeutischer Behandlungen schon während des Strafvollzugs.


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