31.05.11 Arbeitsschutzmaßnahmen auch für Psychotherapeuten als Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt hier den "präventiven Ansatz", nach dem Vorkehrungen zu treffen sind, damit Gesundheitsbeeinträchtigungen weitgehend ausgeschlossen werden.

Zur Umsetzung verlangt der Gesetzgeber eine Beratung und Betreuung des Arbeitgebers und der Beschäftigten durch eine "Fachkraft für Arbeitssicherheit" und einen "Betriebsarzt". Hier gilt: Sie als Arbeitgeber müssen - selbst bei nur einem Beschäftigten, egal ob Voll-, Teilzeit oder 400€-Kraft - diese qualifizierten und ermächtigten Personen bestellen! Meist bieten hier externe Dienste ihre Leistungen an.

Um den mit der Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit verbundenen finanziellen Aufwand zu minimieren, bietet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verschiedene Modelle in der so genannten "betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung" an, wobei Praxen mit bis zu 50 Beschäftigten die "Alternative Bedarfsorientierte Betreuung" nutzen können. Hierbei wird auf eine umfassende und damit kostenintensive Regelbetreuung durch externe Dienstleister verzichtet. Sie ist branchenspezifisch ausgerichtet und bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative, indem sich die Praxisleitung selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifiziert. Wenn Sie bisher noch keine Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben, Sie selbst mehr Einfluss auf die Arbeitssicherheitsbelange in Ihrer Praxis nehmen wollen oder Sie der "Kostenfaktor" drückt, dann ist die Wahl dieses Betreuungsmodells eine interessante Option für Sie als PraxisinhaberIn.

In halbtägigen Schulungen werden Sie als ArbeitgeberIn im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit weitergebildet (6 Lehreinheiten à 45 Minuten). Anschließend nehmen Sie an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen (mindestens alle 5 Jahre) teil. Nur bei zusätzlichem Bedarf oder wichtigen Veränderungen im Betrieb müssen Sie sich als ArbeitgeberIn von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder/und einem Betriebsarzt – hier: eines zugelassenen Kooperationspartners der BGW - beraten lassen.

Ein Anbieter ist die Firma Büro für Arbeit und Umwelt, Sandkuhlstraße 6, 42853 Remscheid, www.bau-rs.de. Als besonderen Service in Kooperation mit der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bietet dieser Anbieter an ausgewählten Terminen in Freiburg, Stuttgart, Ulm, Reutlingen und Mannheim Schulungen für PP/KJP an, die unter die Schulungspflicht fallen. Die Kosten für diese Schulungen belaufen sich auf 80,00 Euro. Sie können sich online unter www.bau-rs.de Rubrik BGW Unternehmermodell oder telefonisch unter 0800 0852258 anmelden. Bei Onlinebuchung in Seminarshop wählen Sie bitte die Kategorie Seminare LBW.

Die Teilnehmerzahl ist auf mind. 15 Teilnehmer bis max. 25 Teilnehmer beschränkt.

Hier einige Termine an denen Schulungen stattfinden:
30.07.2011, Samstag, 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, Reutlingen
06.08.2011, Samstag, 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, Ulm
13.08.2011, Samstag, 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, Freiburg
20.08.2011, Samstag, 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, Mannheim
27.08.2011, Samstag, 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, Stuttgart

Weitere Termine sind je nach Nachfrage möglich.

Es steht Ihnen als PraxisinhaberIn frei jedes andere Angebot der BGW-Partner zu nutzen. Sie müssen dann auf der Seite der BGW www.bgw-online.de lediglich den Anbieter auswählen und mit ihm einen Betreuungsvertrag schließen.

 
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