20.07.11 Bedarfsplanung benachteiligt psychisch kranke Menschen
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

(BPtK) Die für Psychotherapeuten im Jahre 1999 eingeführte Bedarfsplanung führte zu einer extremen Ungleichverteilung von Psychotherapeuten in Deutschland und zu Versorgungsdefiziten für psychisch kranke Menschen. Dies belegen die Zahlen der Bundesregierung in der Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Während es bei Hausärzten heute im Planungsbereich mit der niedrigsten Versorgungsdichte nur etwas weniger als halb so viele Hausärzte pro 100.000 Einwohner gibt wie in dem mit der höchsten Versorgungsdichte, sind es bei Nervenärzten (einschließlich Psychiatern) etwa 25 mal weniger und bei Psychotherapeuten 45 mal weniger. „Die extreme Unterversorgung zeigt sich u. a. durch lange Wartezeiten für psychisch kranke Patientinnen und Patienten“, beklagt der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer Prof. Dr. Rainer Richter. Psychisch kranke Menschen warten im Durchschnitt drei Monate auf ein Erstgespräch beim Psychotherapeuten.

Die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/6414, Nummer der Antwort liegt noch nicht vor) sollte klären, ob die extreme Ungleichverteilung bei Psychotherapeuten auch in anderen Arztgruppen auftritt oder ob eine spezifische Änderung bei Psychotherapeuten sinnvoll ist. Bei Psychotherapeuten zeigt sich im Vergleich zu Hausärzten und allen anderen Facharztgruppen die mit Abstand größte Ungleichverteilung. Die Bundesregierung verweist hierzu in ihrer Antwort auf das geplante GKV-Versorgungsgesetz, mit dem besondere Versorgungsbedarfe berücksichtigt werden sollen. Der bisher vorliegende Referentenentwurf hält jedoch an den alten Verhältniszahlen fest, die die Ungleichverteilung verursacht haben. Die Verhältniszahlen sind dafür maßgeblich, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten sich wo niederlassen können.

„Wir brauchen eine Regelung im anstehenden GKV-Versorgungsgesetz, die die regionale Ungleichverteilung vermindert, ohne die Versorgung flächendeckend zu verschlechtern“ fordert Professor Richter. „Wir schlagen hierzu eine Neuberechnung der Verhältniszahlen für Psychotherapeuten vor. Damit kann kurzfristig sichergestellt werden, dass die aufgrund der Ungleichverteilung bestehenden Versorgungsdefizite nicht noch weiter verschärft werden. Es kann doch nicht ernsthaft politisch gewollt sein, dass psychisch kranke Patienten schlechter versorgt werden als körperlich kranke!“


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