12.09.2011 GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Bundesregierung verschlechtert die Versorgung psychisch kranker Menschen

(BPtK) Das Versorgungsstrukturgesetz, so wie heute von der Bundesregierung beschlossen, verschlechtert die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Schon jetzt suchen viele psychisch kranke Menschen vergeblich einen Psychotherapeuten. Viel zu oft müssen Patienten zur Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen werden, obwohl eine ambulante Behandlung therapeutisch angemessener und wirtschaftlich günstiger gewesen wäre. „Ein Gesetzentwurf, der es ermöglicht, bis zu 6.000 psychotherapeutische Praxissitze abzubauen, ist mit Sicherheit der falsche Weg“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und dafür sorgen, dass in Zukunft ausreichend Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen.“

Seit Jahren steigt der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen. Für jährlich fünf Millionen schwer psychisch kranke Menschen stehen in Deutschland aber nur 1,5 Millionen ambulante und stationäre Therapieplätze zur Verfügung. Ein psychisch Kranker wartet deshalb durchschnittlich drei Monate auf ein erstes Gespräch mit einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Psychisch kranken Menschen wird eine aufwendige, zeitraubende und häufig vergebliche Suche nach einem Behandlungsplatz zugemutet. „Viele Patienten geben während der wochenlangen Suche entmutigt auf und verzichten ganz auf eine Behandlung“, erklärt BPtK-Präsident Richter. „Dadurch verschlimmern sich ihre Erkrankungen und chronifizieren.“ Psychisch kranke Menschen fallen deshalb oft monatelang am Arbeitsplatz aus. Rund zwölf Prozent aller betrieblichen Fehltage gingen im Jahr 2010 auf psychische Erkrankungen zurück. Außerdem sind chronische psychische Krankheiten der Hauptgrund für Frühverrentungen in Deutschland.

Das Versorgungsstrukturgesetz, so wie heute von der Bundesregierung beschlossen, verschlechtert die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Schon jetzt suchen viele psychisch kranke Menschen vergeblich einen Psychotherapeuten. Viel zu oft müssen Patienten zur Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen werden, obwohl eine ambulante Behandlung therapeutisch angemessener und wirtschaftlich günstiger gewesen wäre. „Ein Gesetzentwurf, der es ermöglicht, bis zu 6.000 psychotherapeutische Praxissitze abzubauen, ist mit Sicherheit der falsche Weg“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und dafür sorgen, dass in Zukunft ausreichend Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen.“

Wer keinen niedergelassenen Psychotherapeuten findet, aber dringend eine Behandlung benötigt, muss sich an ein psychiatrisches oder psychosomatisches Krankenhaus wenden. Die Zahl der Menschen, die wegen psychischer Erkrankungen stationär im Krankenhaus behandelt werden, stieg zwischen 1990 und 2010 um 129 Prozent und hat sich damit weit mehr als verdoppelt, wie der BARMER GEK Krankenhaus-Report 2011 belegt. Nach der Krankenhausbehandlung führen die monatelangen Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten zu höheren Rückfallraten. 70 Prozent der Patienten wird im Anschluss an die stationäre Behandlung eine ambulante Psychotherapie empfohlen. Von diesen mussten jedoch mehr als die Hälfte trotz Unterstützung durch das Krankenhaus länger als vier Wochen auf ihren ambulanten psychotherapeutischen Behandlungsplatz warten. „Zu lange Wartezeiten bedeuten eine Unterbrechung des Behandlungsprozesses. Wenn 30 Prozent der stationär behandelten Menschen innerhalb von zwei Jahren erneut stationär behandelt werden müssen – so der Krankenhausreport – dann ist ein Teil dieser Rückfälle mit Sicherheit den zu langen Wartezeiten geschuldet“, erläutert der BPtK-Präsident.


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