26.09.11 Länder fordern Neuberechnung der Psychotherapeutenzahlen
Bundesrat nimmt zum GKV-Versorgungstrukturgesetz Stellung

(BPtK) Der Bundesrat hat heute in seiner Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz gefordert, die Verhältniszahlen für Psychotherapeuten neu zu berechnen. Er folgt damit den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses (BR-Drs. 456/1/11). Die Verhältniszahlen sind dafür maßgeblich, wie viele Psychotherapeuten sich niederlassen können. "Nur wenn sich die so genannte Bedarfsplanung endlich danach richtet, wie viele Menschen überhaupt krank sind und einer Behandlung bedürfen, hat sie ihren Namen verdient", erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Gerade dort, wo sich der Behandlungsbedarf in den letzten Jahrzehnten extrem verändert hat – wie bei psychischen Erkrankungen – kann nicht an Planzahlen aus dem letzten Jahrtausend festgehalten werden."

"Die Länder sind dicht an der Versorgung und kennen die Probleme vor Ort", stellt BPtK-Präsident Richter fest. "Ohne eine Neuberechnung wäre damit zu rechnen, dass schon im nächsten Jahr mehr als 2.000 ambulante psychotherapeutische Praxen geschlossen werden. Die Länder haben erkannt, dass sich die Versorgung psychisch kranker Menschen nicht noch weiter verschlechtern darf."

Der Bundesrat begründet seine Forderung mit den langen Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz. Nach einer Studie der BPtK unter mehr als 9.000 niedergelassenen Psychotherapeuten beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf ein erstes Gespräch bei einem Psychotherapeuten drei Monate. "Wer die monatelangen Wartezeiten kennt, weiß, dass der Gesetzentwurf nachgebessert werden muss.", sagt BPtK-Präsident Richter. "Wir appellieren jetzt an den Bundestag, den Vorschlägen der Länder zu folgen. Ein Gesetz, das die Krankenversorgung verbessern will, muss auch eine Lösung für die unzureichende Versorgung psychisch kranker Menschen bieten."

Bundesweit einheitliche Vorgaben und regionale Anpassungen der Anzahl der Zulassungen sollen sich nach Auffassung des Bundesrates zukünftig ergänzen und sich insgesamt an der Krankheitslast der Bevölkerung orientieren. Dazu sollen mittelfristig epidemiologische Daten herangezogen werden. Bis dahin sollen die Versicherten- und Leistungsdaten der Krankenkassen genutzt werden.


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